Suche
Close this search box.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA

Anmeldung für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA

Plug-in-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen wer­den auch als Bal­kon­kraft­wer­ke, Bal­kon­so­lar­an­la­gen oder Mini-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bezeich­net. Sie sind die ein­fachs­te und kom­pak­tes­te Form eige­ne Son­nen­en­er­gie zu erzeu­gen und zu nut­zen. Das Sys­tem besteht in der Regel aus 1–2 Modu­len mit einer maxi­ma­len Leis­tung von 600 VA (0,6kVA). Das Sys­tem wird über eine spe­zi­el­le Ener­gie­steck­vor­rich­tung mit Ihrem eige­nen Haus- oder Woh­nungs­strom­kreis ver­bun­den. Plug-in-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind ide­al, um die Grund­last eines Hau­ses zu decken. 

Für ste­cker­fer­ti­ge Erzeu­gungs­an­la­gen bis 0,6 kVA gilt ein ver­ein­fach­tes Anmeldeverfahren. 

Das erfor­der­li­che For­mu­lar fin­den Sie hier:

Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bun­des­netz­agen­tur ist das zen­tra­le Regis­ter für alle Strom­erzeu­gungs­an­la­gen sowie für alle Strom­spei­cher in Deutschland. 

Als Betrei­ber einer Strom­erzeu­gungs­an­la­ge / eines Spei­chers sind Anla­gen­be­trei­ber seit dem 31. Janu­ar 2019 gesetz­lich ver­pflich­tet, sich im Web­por­tal des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters (MaStR) zu regis­trie­ren — unab­hän­gig davon, ob die Anla­ge bereits in einem frü­he­ren Regis­ter regis­triert wur­de oder nicht.

Das neue Por­tal zur Anmel­dung und und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Wich­tig für Sie als Anla­gen­be­trei­ber:
Damit die Zah­lun­gen (Ein­spei­se­ver­gü­tung, För­de­rung, Markt­prä­mie, Zuschlä­ge) nach EEG oder KWKG auch zukünf­tig ohne Abzü­ge aus­be­zahlt wer­den kön­nen, ist es not­wen­dig, dass die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Fris­ten für die Regis­trie­rung ein­ge­hal­ten werden:

  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die vor dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gegan­gen ist, dann gilt eine zwei­jäh­ri­ge Frist für die Regis­trie­rung im MaStR (bis Janu­ar 2021).
  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die nach dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegan­gen ist, muss die Regis­trie­rung im MaStR einen Monat nach der Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge erfolgt sein.
Down­loads

Wichtige Dokumente auf dieser Seite

Formulare

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf vie­le wich­ti­ge Fra­gen. Soll­te Ihnen dies in Ihrem kon­kre­ten Fall nicht wei­ter­hel­fen, wen­den Sie sich ein­fach direkt an uns. Tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.

Allgemeine Fragen zu Erzeugungsanlagen

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3800

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Netzvertrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

Straßenbeleuchtung