Messstellenbetrieb

Umfang der Umbau­ver­pflich­tun­gen nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Am 2. Sep­tem­ber 2016 ist das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsbG) in Kraft getre­ten. Das MsbG sieht zum einen den Aus­tausch der bis­he­ri­gen elek­tro­me­cha­ni­schen Strom­zäh­ler gegen neue, elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler vor. Zum ande­ren ist der Mess­stel­len­be­trieb nicht mehr Auf­ga­be des Netz­be­trei­bers, son­dern des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat nach § 3 MsbG zum 1. Juli 2017 die Auf­ga­be des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers im Ver­sor­gungs­ge­biet von Güters­loh über­nom­men. Die­se Auf­ga­be umfasst die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Umbau­pflicht von Strom­zäh­lern zu moder­nen Mess­ein­rich­tun­gen und intel­li­gen­ten Mess­sys­te­men, soweit nicht eine ander­wei­ti­ge Ver­ein­ba­rung nach §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschluss­nut­zer oder Anschluss­neh­mer abge­schlos­sen wird.

Warum erfolgt der Umbau auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?

Das Gesetz zur „Digi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wen­de“ schreibt zusam­men mit dem Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz den Umbau der Mess­tech­nik von bis­her elek­tro­me­cha­ni­schen Strom­zäh­lern zu elek­tro­ni­schen Zäh­lern vor. Die so genann­te moder­ne Mess­ein­rich­tung ver­fügt über ein elek­tro­ni­sches Zähl­werk sowie über ein Dis­play zur Anzei­ge von Ener­gie­ver­bräu­chen für unter­schied­li­che Zeit­räu­me. Durch die Ein­füh­rung moder­ner Mess­ein­rich­tun­gen will der Gesetz­ge­ber errei­chen, dass Sie als End­kun­de einen bes­se­ren Über­blick über Ihren Strom­ver­brauch bekom­men und dadurch bewuss­ter und effi­zi­en­ter mit Ener­gie umgehen.

Das intel­li­gen­te Mess­sys­tem, bestehend aus einer moder­nen Mess­ein­rich­tung sowie einer zusätz­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit (Smart Meter Gate­way), misst den Strom­ver­brauch/-ein­spei­sung eines Kun­den vier­tel­stünd­lich genau und ver­sen­det die Ener­gie­da­ten über eine gesi­cher­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dung mit Hil­fe der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit an die betei­lig­ten Markt­part­ner, wie z.B. Netz­be­trei­ber und Lie­fe­ran­ten. Bei einem intel­li­gen­ten Mess­sys­tem ist die manu­el­le Able­sung der Zäh­ler­stän­de nicht mehr erforderlich.

Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?

Das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz for­dert eine nach Letzt­ver­brauchs- und Ein­spei­se­ka­te­go­rien gestaf­fel­te Umbau­ver­pflich­tung für den Mess­stel­len­be­trieb Strom. Der Umbau erfolgt über meh­re­re Jah­re bis zum Jahr 2032.

Zwei Model­le wer­den ver­baut, die moder­ne Mess­ein­rich­tung und das intel­li­gen­te Mess­sys­tem, die von der Ver­brauchs- oder Erzeu­ger­grup­pe abhän­gig sind. Der Gesetz­ge­ber hat fest­ge­legt, dass bis zu einem Jah­res­ver­brauch von unter 6.000 kWh und Erzeu­gern mit weni­ger als 7 kW eine Basis­aus­stat­tung, die soge­nann­te moder­ne Mess­ein­rich­tung, ein­ge­baut wird. Bei einem Jah­res­ver­brauch von über 6.000 kWh oder Erzeu­gern von Anla­gen mit mehr als 7 kW wird ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem mit Fern­aus­le­sung instal­liert. Zur Ori­en­tie­rung: Eine vier­köp­fi­ge Fami­lie ver­braucht im Durch­schnitt 3.500 kWh, so dass in Pri­vat­haus­hal­ten vor­nehm­lich moder­ne Mess­ein­rich­tun­gen ver­baut werden

Was bedeutet der im Messstellenbetriebsgesetz verankerte Einbau “moderner Messeinrichtungen”? Wo sollen sie eingebaut werden?

Eine moder­ne Mess­ein­rich­tung ist ein elek­tro­ni­scher Strom­zäh­ler mit bes­se­rer Ver­brauchs­vi­sua­li­sie­rung und stellt die Grund­aus­stat­tung für die zukünf­ti­ge Strom­ver­brauchs­mes­sung dar. Sie kann bei Bedarf über eine Schnitt­stel­le in ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem inte­griert werden.

Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem hin­ge­gen besteht aus zwei Kom­po­nen­ten, der moder­nen Mess­ein­rich­tung und einer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit (Smart Meter Gate­way). Die­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit erfüllt die Daten­schutz- und Daten­si­cher­heits­vor­ga­ben des Bun­des­am­tes für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI). Sie bil­den eine stan­dar­di­sier­te, tech­ni­sche Basis für eine Viel­zahl von Anwen­dungs­fäl­len in den Berei­chen Netz­be­trieb, Strom­markt und Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Das Sys­tem ermög­licht die trans­pa­ren­te Dar­stel­lung von Ver­bräu­chen, ermög­licht varia­ble, zeit­ab­hän­gi­ge Strom­ta­ri­fe, steu­ert dezen­tra­le Erzeu­ger und macht die Spar­ten­bün­de­lung von Was­ser, Gas und Wär­me mög­lich. Ver­brau­cher eines intel­li­gen­ten Mess­sys­tems pro­fi­tie­ren zum einen durch die Visua­li­sie­rung ihres Ver­brauchs­ver­hal­tens und der dar­aus resul­tie­ren­den Ein­spar­po­ten­zia­le und benö­ti­gen kei­ne Vor-Ort-Able­se­ter­mi­ne, da die Daten fern­über­tra­gen werden.

Der bis­lang ein­ge­setz­te elek­tro­me­cha­ni­sche “Fer­ra­ris-Zäh­ler” wird im Rah­men der Umbau­ver­pflich­tung schritt­wei­se durch die neu­en Tech­no­lo­gien ersetzt. Die­se kön­nen in der Regel in dem vor­han­de­nen Zäh­ler­schrank bezie­hungs­wei­se auf den vor­han­de­nen Zäh­ler­platz ver­baut werden.

Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?

Mit Stand 31. Dezem­ber 2015 sind von der Aus­bau­ver­pflich­tung im Ver­sor­gungs­ge­biet Güters­loh 57.022 Zäh­ler betrof­fen. Davon ent­fal­len 5.798 orts­fes­te Zähl­punk­te auf intel­li­gen­te Mess­sys­te­me. Aller­dings ist die tat­säch­li­che Anzahl der pflicht­ge­mä­ßen Umbau­fäl­le von zukünf­ti­gen Netz- und Ver­brauchs­ent­wick­lun­gen sowie Still­le­gun­gen abhängig.

Mit dem Ein­bau von moder­nen Mess­ein­rich­tun­gen hat die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh ab Febru­ar 2018 begonnen.

Intel­li­gen­te Mess­sys­te­me wer­den dann ein­ge­baut, wenn sie am Markt ver­füg­bar und vom Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik zer­ti­fi­ziert wor­den sind. Auch hier wer­den wei­te­re Ein­zel­hei­ten von der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh noch veröffentlicht.

Kosten für unsere Kunden

Die gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Preis­ober­gren­zen für die digi­ta­len Zäh­ler (sie­he auch MsbG) sind nach Jah­res­ver­brauch und Ein­spei­se­leis­tung gestaf­felt. Die­se kön­nen Sie dem auf unse­rer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­lich­ten Preis­blatt Preis­blatt für die Nut­zung moder­ner Mess­ein­rich­tun­gen und intel­li­gen­ter Mess­sys­te­me der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH entnehmen.

Der Brut­to­preis für moder­ne Mess­ein­rich­tun­gen (bis 6.000 kWh Ver­brauch oder 7 kWp Ein­spei­se­leis­tung) beträgt sowohl für Ver­brau­cher als auch für Ein­spei­ser 20 €/a.

Der Zäh­ler­wech­sel ist für Sie kostenlos.

PIN-Anforderung für Zählerfreischaltung

Sie inter­es­sie­ren Sich für noch mehr Daten aus Ihrer digi­ta­len Messeinrichtung?

Damit wir Ihnen die per­sön­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (PIN) zusen­den kön­nen, benö­ti­gen wir eini­ge Infor­ma­tio­nen von Ihnen. Bit­te fül­len Sie hier­zu das benö­tig­te For­mu­lar aus wel­ches sie unter “PIN Anfor­dern” finden. 

 Alter­na­tiv sen­den Sie uns eine E‑Mail an msb@netze-gt.de mit den fol­gen­den Angaben:

  1. Vor­na­me:
  2. Nach­na­me:
  3. Adres­se:
  4. Zäh­ler­num­mer:

Sobald wir Ihre Daten erhal­ten haben, wer­den wir umge­hend die PIN gene­rie­ren und per Post an Ihre Adres­se zusen­den. Bit­te bewah­ren Sie die PIN sorg­fäl­tig auf und geben Sie sie nie­mals an Drit­te weiter.

F.A.Q.

Fragen & Antworten

Wei­te­re Ant­wor­ten zu Ihren Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Umbau­ver­pflich­tung ent­neh­men Sie bit­te aus Häu­fig gestell­te Fra­gen zur moder­nen Mess­ein­rich­tung

Turnusmäßiger Zählerwechsel

Nach Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsgB) sind Netz­be­trei­ber ver­pflich­tet, ihre im Ver­sor­gungs­ge­biet ver­bau­ten Mess­ein­rich­tun­gen regel­mä­ßig in zeit­lich fest­ge­leg­ten Abstän­den aus­zu­tau­schen und zu überprüfen.

Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH wech­selt alle betrof­fen Zäh­ler ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber im jewei­li­gen Jahr.

Die Zäh­ler wer­den aus­schließ­lich durch Mit­ar­bei­ter der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH getauscht. Wenn Ihr Zäh­ler in die­sem Jahr gewech­selt wer­den muss, besucht Sie unser Mit­ar­bei­ter per­sön­lich. Falls er Sie nicht antrifft, hin­ter­lässt er eine Mit­tei­lung in Ihrem Briefkasten.

Unse­re Mit­ar­bei­ter kön­nen sich auf Nach­fra­ge immer aus­wei­sen und sind mit Fahr­zeu­gen der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh unterwegs!

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist für Sie kos­ten­los. Er dau­ert i.d.R. ca. 20 Min. Der alte Zäh­ler­stand wird auf einer Kar­te ver­merkt und von unse­rem Mon­teur am neu­en Zäh­ler angebracht.

 

Gesetz­li­che Tur­nus­in­ter­val­le (nach MsgB)

  • Elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler                    8 Jahre
  • Gas­zäh­ler                                                8 Jahre
  • Was­ser­zäh­ler                                         6 Jahre

Befundprüfung

Ein ver­än­der­ter Strom‑, Gas- oder Was­ser­ver­brauch kann unter­schied­li­che Grün­de haben. 

“Zu 98 Pro­zent liegt kein Feh­ler des Mess­ge­rä­tes vor!”

Besteht den­noch ein Zwei­fel an der Rich­tig­keit der Mess­ergeb­nis­se eines Mess­ge­rä­tes, kann eine Befund­prü­fung von jedem End­ver­brau­cher beim sei­nem Mess­stel­len­be­trieb bean­tragt werden. 

Der Mess­stel­len­be­trieb der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh unter­stützt Sie gern bei Ihrem Anlie­gen und ver­an­lasst gege­be­nen­falls alle not­wen­di­gen Schritte.