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Löschwasseranfragen

Im Brand­fall ist es wich­tig, dass aus­rei­chend Lösch­was­ser zur Ver­fü­gung steht. Wir sind im Namen der Stadt Güters­loh für den Grund­schutz auf Basis des DVGW Arbeits­blat­tes W 405 verantwortlich. 

Bei uns erhal­ten Sie eine Aus­kunft zu Hydran­ten­stand­or­ten im Bereich Ihres Grund­stücks oder für Ihr Bau­vor­ha­ben sowie eine Lösch­was­ser­aus­kunft für Brand­schutz­kon­zep­te für bestehen­de oder neue Gebäude.

Schrei­ben Sie uns, wir beur­tei­len anhand Ihrer Anfra­ge — gemäß dem DVGW Arbeits­blatt W 405 — die Lösch­was­ser­men­ge für eine Lösch­zeit von min­des­tens 2 Stunden.

Hydrantenplan für Baugenehmigung

Stel­len Sie Ihre Anfra­ge über das Kon­takt­for­mu­lar. Fül­len Sie das For­mu­lar “Anfra­ge zur Lösch­was­ser­aus­kunft” aus und fügen Sie die­ses Ihrer Email bei.

Wir ermit­teln anhand Ihrer Anga­ben den Lösch­was­ser­be­darf unter Berück­sich­ti­gung der bau­li­chen Nut­zung und der Gefahr der Brand­aus­brei­tung für die Dau­er von 2 Stunden. 

Beach­ten Sie die Hin­wei­se auf unse­rem Formular.

Löschwasserauskunft mit Stellungnahme

Stel­len Sie Ihre Anfra­ge über das Kon­takt­for­mu­lar. Fül­len Sie das For­mu­lar “Anfra­ge zur Lösch­was­ser­aus­kunft” aus und fügen Sie die­ses Ihrer Email bei.

Wir ermit­teln anhand Ihrer Anga­ben den Lösch­was­ser­be­darf unter Berück­sich­ti­gung der bau­li­chen Nut­zung und der Gefahr der Brand­aus­brei­tung für die Dau­er von 2 Stunden. 

Beach­ten Sie die Hin­wei­se auf unse­rem Formular.

 

Was beinhaltet die Löschwasserauskunft?

Unse­re Aus­kunft ist Bestand­teil der Bau­ge­neh­mi­gung. Daher müs­sen wir sorg­fäl­tig prü­fen, ob wir die zuge­sag­ten Men­gen über einen sehr lan­gen Zeit­raum bereit­stel­len können. 

Bit­te machen Sie ihre Anga­ben gewis­sen­haft und voll­stän­dig. Feh­len­de Infor­ma­tio­nen füh­ren zu län­ge­ren Bear­bei­tungs­zei­ten. Soll­ten wir auf­grund der von Ihnen gemach­ten Anga­ben eine fal­sche Aus­kunft ertei­len, behal­ten wir uns das Recht vor, nach Rück­spra­che mit Ihnen bzw. dem Eigen­tü­mer / der Eigen­tü­me­rin, die Aus­kunft für ungül­tig zu erklären.

Unse­re Lösch­was­ser­aus­kunft beinhal­tet eine Stel­lung­nah­me ein­schließ­lich Hydran­ten­plan, ein­schließ­lich mög­li­cher Netz­be­rech­nun­gen und/oder Druck­mes­sun­gen, ein­schließ­lich inter­ner Doku­men­ta­ti­on und Archi­vie­rung und bei Bedarf Abstim­mung mit der Feuerwehr.

 

Was kostet die Löschwasserauskunft?

Die ers­te Aus­kunft zu einem Bau­vor­ha­ben erhal­ten Sie kostenlos. 

Soll­ten wir eine erneu­te Stel­lung­nah­me abge­ben müs­sen, die auf von Ihnen kor­ri­gier­ten
Anga­ben beruht, behal­ten wir uns das Recht vor, Ihnen für jede wei­te­re
Stel­lung­nah­me die zusätz­lich ent­stan­de­nen Kos­ten in Rech­nung zu stel­len.
Gegen­wär­tig beträgt unser all­ge­mei­ner Inge­nieur­stun­den­satz 101,- € net­to (Stand
01.01.2023). Erfah­rungs­ge­mäß ist mit einer Bear­bei­tungs­zeit von ca. 2 Stun­den
zu rech­nen.

Kontakt zur Feuerwehr Gütersloh

Wenn über den Grund­schutz hin­aus ein spe­zi­el­ler Objekt­schutz erfor­der­lich ist, muss die­ser mit der Feu­er­wehr Güters­loh abge­stimmt werden. 

Vor­beu­gen­der Brand­schutz der Feu­er­wehr Gütersloh:

VB@feuerwehr-guetersloh.de

Leitungsauskunft

Ver­sor­gungs­lei­tun­gen dür­fen nicht über­baut werden. 

Soll­te Ihnen die genaue Lage von Lei­tun­gen und Kabeln im Bereich des Objek­tes nicht bekannt sein, kön­nen Sie eine Lei­tungs­aus­kunft bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh kos­ten­los erhalten. 

Löschwasseranfragen

Name

Informationen

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Löschwasseranfragen
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

Straßenbeleuchtung