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Wann wird Wasserstoff (H2) über das Gasnetz in Gütersloh angeboten werden?
Anhaltspunkte zur zeitlichen Verfügbarkeit des Wasserstoffs liefern die Umstellzeitpunkte gemäß unternehmensindividuellem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sowie die Backbone-Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber. Auch die Kommunikation mit Netzkunden wird durch Präzisierung der Nachfrage Einfluss auf das Angebot nehmen. Im Rahmen der aktuellen Planungen für ein Wasserstoff-Startnetz ist eine Anbindung von Gütersloh an das H2-Fernleitungsnetz in der ersten Ausführungsphase möglich.
Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?
Im Gegenzug für die Verpflichtung zur Steuerbarkeit der SteuVE durch den Netzbetreiber profitieren die Betreiber der SteuVE von einer Netzentgeltreduzierung, die sie über ihren Stromlieferanten erhalten. Grundsätzlich stehen drei Module zur Auswahl:
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 |
| Pauschale Reduzierung (Standart-Variante) | Verbrauchsabhängige Reduzierung | Zeitvariabler Tarif |
| ✓ Pauschale Reduzierung des Netzentgelts unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. ✓ Wechsel in Modul 2 ist bei Vorhandensein eines separaten Zählers auf Antrag möglich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kombiniert werden. ✓ Kein separater Zähler benötigt | ✓ Reduzierung des Netzentgelts um 60 % pro kWh ✓ Ein separater Zähler wird benötigt | ✓ kann nur in Verbindung mit Modul 1 ausgewählt werden ✓ für weitere Informationen zu Modul 3 wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. ✓ Ein intelligentes Messsystem wird benötigt. |
Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?
Wenn unser Monteur Sie nicht angetroffen hat hinterlässt er eine Karte “Wichtige Mitteilung” in Ihrem Briefkasten. Sie können telefonisch (05241 82–2589 oder ‑2697) oder per E‑Mail (turnuswechsel@netze-gt.de) einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren.
Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser?
Den Wandeinbaurahmen für Ihren Netzanschluss Strom können Sie direkt bei der Netzgesellschaft Gütersloh, Berliner Straße 260, auf Rechnung abholen. Die Montage des Wandeinbaurahmens erfolgt bauseits. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?
Der genaue Standort des Anschlusses sollte zwischen Bauherrn und der Netzgesellschaft Gütersloh abgesprochen werden. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit uns in Verbindung. Ansprechpartner
