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Fra­gen und Antworten

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 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Kosten entstehen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Für den Betrieb der not­wen­di­gen Mess- sowie Steue­rungs­ein­rich­tun­gen fal­len jähr­li­che Ent­gel­te an. Die­se ent­neh­men Sie bit­te dem aktu­el­len Preis­blatt des Mess­stel­len­be­trei­bers

 Messstellenbetrieb

Was ist ein Turnuswechsel?

Strom‑, Gas- und Was­ser­zäh­ler unter­lie­gen der Eich­ver­ord­nung (als Unter­ver­ord­nung des Mess­stel­len­be­triebs­ge­set­zes). Dem­nach müs­sen Fer­ra­ris-Strom­zäh­ler alle 16 Jah­re, elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler alle 8 Jah­re, Gas­zäh­ler alle 8 Jah­re und Was­ser­zäh­ler alle 6 Jah­re im Tur­nus gewech­selt wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten sie auch hier

 Wasserstoff

Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?

Es muss zwi­schen tech­ni­scher Eig­nung der Anschluss­lei­tung und dem Umstell­pro­zess beim jewei­li­gen Kun­den unter­schie­den wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wird die Was­ser­stoff­taug­lich­keit des bestehen­den Netz­an­schlus­ses recht­zei­tig sicherstellen. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?

Betrei­ber von steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach § 14a im Zusam­men­hang mit einer Neu­an­la­ge erhal­ten als Aus­gleich hier­für ein redu­zier­tes Netz­ent­gelt. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur (mit­tels eines Inbe­trieb­set­zungs­auf­tra­ges) ange­zeigt wer­den. Betrei­ber von Bestands­an­la­gen kön­nen in die § 14a-Rege­lung wech­seln und erhal­ten eine Reduk­ti­on der Netz­ent­gel­te. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur mit­tels Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag ange­zeigt werden. 

 Wasserstoff

Wie verhält sich Wasserstoff im Vergleich zu Methan hinsichtlich der Verbrennungsparameter?

Was­ser­stoff hat einen gerin­ge­ren Brenn­wert im Ver­gleich zu Methan (Ver­hält­nis 1:3). Dar­aus ergibt sich auch ein gerin­ge­rer Wob­be-Index. Eben­so sinkt der Min­dest-Sau­er­stoff­be­darf, wobei die Brenn­ge­schwin­dig­keit und die adia­ba­te Ver­bren­nungs­tem­pe­ra­tur stei­gen. Im Ergeb­nis muss die Dich­te­re­duk­ti­on zur Sicher­stel­lung einer gleich­blei­ben­den Ener­gie-Men­ge durch eine höhe­re Fließ­ge­schwin­dig­keit aus­ge­gli­chen werden. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?

Bestands­an­la­gen ohne Ver­ein­ba­rung zur Steue­rung durch den Netz­be­trei­ber blei­ben dau­er­haft von der Neu­re­ge­lung § 14a EnWG aus­ge­nom­men. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, in die neue Rege­lung zu wech­seln. Ob Ihre Anla­ge einen bestehen­den §14a-Ver­trag hat, kön­nen Sie Ihrem Strom­lie­fer­ver­trag entnehmen. 

 Messstellenbetrieb

Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?

Die Eich­frist Ihres Strom­zäh­lers, Gas­zäh­lers oder Was­ser­zäh­lers ist abge­lau­fen und der jewei­li­ge Zäh­ler muss getauscht wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wech­selt die­se Zäh­ler unter­jäh­rig. Der Mon­teur der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat Sie nicht per­sön­lich ange­trof­fen oder Sie wol­len lie­ber einen Ter­min vereinbaren. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

Ein Bau­kos­ten­zu­schuss, abge­kürzt BKZ, ist der antei­li­ge Kos­ten­bei­trag des Kun­den für das vor­ge­la­ger­te Netz, wel­ches die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh dem Kun­den zur Ver­fü­gung stellt. 

Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?

Der genaue Stand­ort des Anschlus­ses soll­te zwi­schen Bau­herrn und der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh abge­spro­chen wer­den. Set­zen Sie sich hier­zu recht­zei­tig mit uns in Ver­bin­dung. Ansprech­part­ner

 Wasserstoff

Wie lange bekomme ich noch Gas?

Der Betrieb von Gas­ver­teil­net­zen mit Erd­gas wird nach 2045 nicht mehr mög­lich sein. Im Kli­ma­schutz­ge­setz hat die Bun­des­re­gie­rung das Ziel der Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät bis 2045 ver­bind­lich vor­ge­ge­ben. Für das Errei­chen die­ser Ziel­set­zung und der damit ver­bun­de­nen Kli­ma­schutz­zie­le ist der kli­ma­freund­li­che Ener­gie­trä­ger Was­ser­stoff von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Auf Grund­la­ge des Wär­me­pla­nungs­ge­set­zes wer­den für alle Gemein­de­ge­bie­te in Deutsch­land Wär­me­plä­ne erstellt. Die Wär­me­plä­ne sol­len auf­zei­gen, wo Erneu­er­ba­re Ener­gien oder unver­meid­ba­re Abwär­me genutzt wer­den kön­nen oder eine Wär­me­ver­sor­gung über Wär­me­net­ze oder über Was­ser­stoff­net­ze erfol­gen kann.