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Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?
Wenn unser Mitarbeiter Sie nicht angetroffen hat, hinterlässt er eine Karte “Wichtige Mitteilung” in Ihrem Briefkasten. Sie können telefonisch über die Rufnummer 05241 82–3800 (Auswahl 5) oder per E‑Mail an MSB-Termine@netze-gt.de einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren.
Brauche ich für die Wasserstoff(H2)-Nutzung ein neues Heizgerät?
In der Regel sind Bestandsgeräte für den Betrieb mit 20% bzw. 100 Vol-% Wasserstoff nicht geeignet. Bei anstehenden Ersatzinvestitionen sollte auf die H2-Readiness der Anlagen und die Umstellpläne des Netzbetreibers geachtet werden. Im Bereich der Standardprodukte (Gasbrennwert-Thermen) sind die derzeit verfügbaren Geräte 20% H2-ready. Ab 2025 werden Heizgeräte, die auf 100% Wasserstoff umgerüstet werden können, flächendeckend am Markt verfügbar sein. Die Wasserstoffeignung und Überprüfung der Herstellervorgaben kann von Installationsunternehmen durchgeführt werden. Eine spezifische Anlagenauskunft kann vom Hersteller und Anlagenbauer getroffen werden.
Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?
Wir als Netzbetreiber verantworten die Anpassung des Netzanschlusses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kunden ergeben sich keine Anpassungskosten für den Netzanschluss. Die Kundenanlage (ab Hauptabsperreinrichtung) ist vom Anschlussnutzer auf H2-Nutzung umzustellen und individuell nach Anlage zu betrachten.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?
Der Betreiber hat die Möglichkeit seine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und das gewünschte Modul im Zuge eines Netzanschlussantrages in unserm Netzanschlussportal auszuwählen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bestandsanlagen können Sie über unsere Mailadresse: iauftrag@netze-gt.de anmelden und/oder abmelden, den Inbetriebsetzungsauftrag anhängen und uns dort auch das gewünschte Modul für die Netzentgeltreduzierung mitteilen.
Wie verhält sich Wasserstoff im Vergleich zu Methan hinsichtlich der Verbrennungsparameter?
Wasserstoff hat einen geringeren Brennwert im Vergleich zu Methan (Verhältnis 1:3). Daraus ergibt sich auch ein geringerer Wobbe-Index. Ebenso sinkt der Mindest-Sauerstoffbedarf, wobei die Brenngeschwindigkeit und die adiabate Verbrennungstemperatur steigen. Im Ergebnis muss die Dichtereduktion zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Energie-Menge durch eine höhere Fließgeschwindigkeit ausgeglichen werden.
Was bedeutet Steuerbarkeit meiner Anlage durch den Netzbetreiber und wann erfolgt eine Steuerung?
Die Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a wird erreicht durch den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) sowie einer Steuerbox. Diese Technik ermöglicht eine Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Gerät und einer Steuerung durch diesen. Unter bestimmten Voraussetzungen (bei akuter Überlastung des Stromnetzes, Vermeidung) kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW begrenzen oder reduzieren. Die zeitliche Begrenzung der Reduzierung gilt nur für die Dauer der akuten Überlastung, maximal für 2 Stunden pro Tag.
