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 Wasserstoff

Kann ich mich als Anschlussnehmer auf den Einsatz von Wasserstoff (H2) vorbereiten?

Im Aus­tausch des Anschluss­nut­zers mit dem Anla­gen-Her­stel­ler kann geprüft wer­den, ob der­zei­tig gas­be­trie­be­ne Anla­gen für den Betrieb mit Was­ser­stoff geeig­net sind und wel­che Anpas­sun­gen zu pla­nen und umzu­set­zen sind. Die kun­den­ei­ge­ne Gas­ver­tei­lung ist für alle Anla­gen­tei­le auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

Ein Bau­kos­ten­zu­schuss, abge­kürzt BKZ, ist der antei­li­ge Kos­ten­bei­trag des Kun­den für das vor­ge­la­ger­te Netz, wel­ches die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh dem Kun­den zur Ver­fü­gung stellt. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?

Für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen mit einer elek­tri­schen Leis­tung ab 4,2 kW und einem Inbe­trieb­nah­me­da­tum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestands­schutz bis zum 31.12.2028. Die Betrei­ber der Anla­gen kön­nen aber den­noch frei­wil­lig in die Neu­re­ge­lung § 14a wech­seln, um von dem redu­zier­ten Netz­ent­gel­ten zu profitieren. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?

Der Betrei­ber hat die Mög­lich­keit sei­ne steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen und das gewünsch­te Modul im Zuge eines Netz­an­schluss­an­tra­ges in unserm Netz­an­schluss­por­tal aus­zu­wäh­len. Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen bei Bestands­an­la­gen kön­nen Sie über unse­re Mail­adres­se: iauftrag@netze-gt.de anmel­den und/oder abmel­den, den Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag anhän­gen und uns dort auch das gewünsch­te Modul für die Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung mitteilen. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?

Betrei­ber von steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach § 14a im Zusam­men­hang mit einer Neu­an­la­ge erhal­ten als Aus­gleich hier­für ein redu­zier­tes Netz­ent­gelt. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur (mit­tels eines Inbe­trieb­set­zungs­auf­tra­ges) ange­zeigt wer­den. Betrei­ber von Bestands­an­la­gen kön­nen in die § 14a-Rege­lung wech­seln und erhal­ten eine Reduk­ti­on der Netz­ent­gel­te. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur mit­tels Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag ange­zeigt werden. 

 Messstellenbetrieb

Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?

Im Ver­sor­gungs­netz befin­det sich ein bestimm­ter Typ eines Strom­zäh­lers, bei dem die Eich­gül­tig­keit abläuft. Es wird nun die Gesamt­an­zahl die­ses Strom­zäh­ler­typs ermit­telt, die im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind. Aus die­sen Zäh­lern wird eine vor­ge­schrie­be­ne Anzahl ermit­telt und in einem Los­ver­fah­ren aus­ge­wählt, die für eine Über­prü­fung aus­ge­wech­selt wer­den müs­sen. Die aus­ge­wech­sel­ten Zäh­ler wer­den von einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le nach fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en über­prüft. Sind die­se Zäh­ler ohne Män­gel, erhal­ten die Zäh­ler, die noch im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind, eine Ver­län­ge­rung der Eich­gül­tig­keit. Soll­ten die aus­ge­bau­ten Zäh­ler die Prü­fung nicht bestehen, wer­den die rest­li­chen Zäh­ler eben­falls ausgewechselt. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?

Im Gegen­zug für die Ver­pflich­tung zur Steu­er­bar­keit der SteuVE durch den Netz­be­trei­ber pro­fi­tie­ren die Betrei­ber der SteuVE von einer Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung, die sie über ihren Strom­lie­fe­ran­ten erhal­ten. Grund­sätz­lich ste­hen drei Modu­le zur Auswahl: 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
Pau­scha­le Reduzierung (Stand­art-Vari­an­te) Ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Reduzierung Zeit­va­ria­bler Tarif
✓ Pau­scha­le Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Ver­brauch. ✓ Wech­sel in Modul 2 ist bei Vor­han­den­sein eines sepa­ra­ten Zäh­lers auf Antrag mög­lich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kom­bi­niert wer­den. ✓ Kein sepa­ra­ter Zäh­ler benötigt  ✓  Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts um 60 % pro kWh ✓ Ein sepa­ra­ter Zäh­ler wird benötigt  ✓  kann nur in Ver­bin­dung mit Modul 1 aus­ge­wählt wer­den ✓ für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Modul 3 wen­den Sie sich an Ihren Ener­gie­lie­fe­ran­ten. ✓ Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem wird benötigt. 
 Messstellenbetrieb

Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?

Die Eich­frist Ihres Strom­zäh­lers, Gas­zäh­lers oder Was­ser­zäh­lers ist abge­lau­fen und der jewei­li­ge Zäh­ler muss getauscht wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wech­selt die­se Zäh­ler unter­jäh­rig. Der Mon­teur der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat Sie nicht per­sön­lich ange­trof­fen oder Sie wol­len lie­ber einen Ter­min vereinbaren. 

 Wasserstoff

Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?

Sobald Was­ser­stoff in aus­rei­chen­den Men­gen zur Ver­fü­gung steht, kann von einer preis­li­chen Anglei­chung der Ener­gie­trä­ger Erd­gas und Was­ser­stoff aus­ge­gan­gen wer­den. Gemäß aktu­el­ler Stu­di­en wird der Was­ser­stoff­preis 2035 für Haus­halts­kun­den und Indus­trie­kun­den in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh lie­gen. Eine wei­te­re Stu­die (Fron­tier Eco­no­mics im Auf­trag des DVGW) geht von Her­stell­kos­ten von grü­nem Was­ser­stoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer kli­ma­neu­tra­len Ener­gie­wirt­schaft ist davon aus­zu­ge­hen, dass poli­tisch Anrei­ze zum Umstieg auf kli­ma­neu­tra­le Alter­na­ti­ven geschaf­fen werden. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach Neu­re­ge­lung § 14a EnWG sind: 

  • Nicht öffent­li­che Lade­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge (Wall­bo­xen)
  • Wär­me­pum­pen­hei­zun­gen (incl. Zusatzheizsysteme)
  • Kli­ma­ge­rä­te zur Raumkühlung
  • Bat­te­rie­spei­cher
wenn diese 
  • an das Nie­der­span­nungs­netz ange­schlos­sen sind
  • eine elek­tri­sche Leis­tung von 4,2 kW und mehr beziehen
  • ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wurden