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 Messstellenbetrieb

Wie lange dauert der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel dau­ert ca. 20 Minuten. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach Neu­re­ge­lung § 14a EnWG sind: 

  • Nicht öffent­li­che Lade­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge (Wall­bo­xen)
  • Wär­me­pum­pen­hei­zun­gen (incl. Zusatzheizsysteme)
  • Kli­ma­ge­rä­te zur Raumkühlung
  • Bat­te­rie­spei­cher
wenn diese 
  • an das Nie­der­span­nungs­netz ange­schlos­sen sind
  • eine elek­tri­sche Leis­tung von 4,2 kW und mehr beziehen
  • ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wurden
 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?

Für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen mit einer elek­tri­schen Leis­tung ab 4,2 kW und einem Inbe­trieb­nah­me­da­tum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestands­schutz bis zum 31.12.2028. Die Betrei­ber der Anla­gen kön­nen aber den­noch frei­wil­lig in die Neu­re­ge­lung § 14a wech­seln, um von dem redu­zier­ten Netz­ent­gel­ten zu profitieren. 

 Wasserstoff

Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?

Wir als Netz­be­trei­ber ver­ant­wor­ten die Anpas­sung des Netz­an­schlus­ses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kun­den erge­ben sich kei­ne Anpas­sungs­kos­ten für den Netz­an­schluss. Die Kun­den­an­la­ge (ab Haupt­ab­sperr­ein­rich­tung) ist vom Anschluss­nut­zer auf H2-Nut­zung umzu­stel­len und indi­vi­du­ell nach Anla­ge zu betrachten. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?

Betrei­ber von steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach § 14a im Zusam­men­hang mit einer Neu­an­la­ge erhal­ten als Aus­gleich hier­für ein redu­zier­tes Netz­ent­gelt. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur (mit­tels eines Inbe­trieb­set­zungs­auf­tra­ges) ange­zeigt wer­den. Betrei­ber von Bestands­an­la­gen kön­nen in die § 14a-Rege­lung wech­seln und erhal­ten eine Reduk­ti­on der Netz­ent­gel­te. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur mit­tels Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag ange­zeigt werden. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?

Nein. Wenn die steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mit einer Netz­an­schluss­leis­tung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genom­men wird, fällt die­se unter die neue Rege­lung nach § 14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG).

 Messstellenbetrieb

Was kostet mich der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist kostenlos. 

 Wasserstoff

Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?

Es muss zwi­schen tech­ni­scher Eig­nung der Anschluss­lei­tung und dem Umstell­pro­zess beim jewei­li­gen Kun­den unter­schie­den wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wird die Was­ser­stoff­taug­lich­keit des bestehen­den Netz­an­schlus­ses recht­zei­tig sicherstellen. 

 Messstellenbetrieb

Was ist ein Turnuswechsel?

Strom‑, Gas- und Was­ser­zäh­ler unter­lie­gen der Eich­ver­ord­nung (als Unter­ver­ord­nung des Mess­stel­len­be­triebs­ge­set­zes). Dem­nach müs­sen Fer­ra­ris-Strom­zäh­ler alle 16 Jah­re, elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler alle 8 Jah­re, Gas­zäh­ler alle 8 Jah­re und Was­ser­zäh­ler alle 6 Jah­re im Tur­nus gewech­selt wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten sie auch hier

 Wasserstoff

Wann wird Wasserstoff (H2) über das Gasnetz in Gütersloh angeboten werden?

Anhalts­punk­te zur zeit­li­chen Ver­füg­bar­keit des Was­ser­stoffs lie­fern die Umstell­zeit­punk­te gemäß unter­neh­mens­in­di­vi­du­el­lem Gas­netz­ge­biet­s­trans­for­ma­ti­ons­plan (GTP) sowie die Back­bone-Pla­nun­gen der Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber. Auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Netz­kun­den wird durch Prä­zi­sie­rung der Nach­fra­ge Ein­fluss auf das Ange­bot neh­men. Im Rah­men der aktu­el­len Pla­nun­gen für ein Was­ser­stoff-Start­netz ist eine Anbin­dung von Güters­loh an das H2-Fern­lei­tungs­netz in der ers­ten Aus­füh­rungs­pha­se möglich.