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E-Auto, Ladestation

Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung

Sie möch­ten eine Lade­säu­le oder eine Wall­box errich­ten und an das Netz der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh anschließen? 

Vor Inbe­trieb­nah­me muss die Lade­ein­rich­tung bis 11 kW der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh gemel­det werden. 

Beson­ders leis­tungs­star­ke Lade­ein­rich­tun­gen grö­ßer 11 kW brau­chen zudem vor der Inbe­trieb­nah­me zwin­gend die Zustim­mung der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh. Eine Zustim­mungs­pflicht besteht auch dann, wenn Sie meh­re­re Lade­ein­rich­tun­gen pla­nen, deren Gesamt­leis­tung 11 kW überschreitet. 

Wir hel­fen Ihnen bei Ihren Fra­gen und bespre­chen gemein­sam die Rea­li­sie­rung Ihrer Vorstellungen.

Nach­fol­gend haben wir für Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum rei­bungs­lo­sen Ablauf zusammengefasst. 

Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung am Niederspannungsnetz

Zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung an das Niederspannungsnetz müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Installation folgende Unterlagen bei der Netzgesellschaft Gütersloh einreichen:

  • For­mu­lar B.3 Daten­blatt für Lade­ein­rich­tung Elektrofahrzeuge
  • Daten­blatt E‑Ladeeinrichtung (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)

 

Nach der erfolg­ten Instal­la­ti­on benö­ti­gen wir den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten Inbe­trieb­set­zungs­an­trag. Dies kann aus­schließ­lich nur durch ein, in ein Instal­la­teur­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nes, Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men ein­ge­reicht werden. 

  • Inbe­trieb­set­zungs­an­trag Auf­trag zur Inbe­trieb­set­zung einer elek­tri­schen Kun­den­an­la­ge nach § 14 NAV 

Sobald die­ses vor­liegt, kann ihre Lade­ein­rich­tung in Betrieb genom­men werden. 

Auf­trag zur Inbe­trieb­set­zung nach §14 NAV (PDF, 1.4 MB)
Inbe­trieb­set­zung, Erwei­te­rung, Bau­strom, Zusam­men­le­gung, Zäh­ler­aus­bau, Plombierung 
B.3 Daten­blatt Lade­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge (PDF, 0.4 MB)

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf vie­le wich­ti­ge Fra­gen. Soll­te Ihnen dies in Ihrem kon­kre­ten Fall nicht wei­ter­hel­fen, wen­den Sie sich ein­fach direkt an uns. Tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.

Netzanschluss Strom, Gas, Wasser

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3800

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Netzvertrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

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