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Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung
Sie möchten eine Ladesäule oder eine Wallbox errichten und an das Netz der Netzgesellschaft Gütersloh anschließen?
Vor Inbetriebnahme muss die Ladeeinrichtung bis 11 kW der Netzgesellschaft Gütersloh gemeldet werden.
Besonders leistungsstarke Ladeeinrichtungen größer 11 kW brauchen zudem vor der Inbetriebnahme zwingend die Zustimmung der Netzgesellschaft Gütersloh. Eine Zustimmungspflicht besteht auch dann, wenn Sie mehrere Ladeeinrichtungen planen, deren Gesamtleistung 11 kW überschreitet.
Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen und besprechen gemeinsam die Realisierung Ihrer Vorstellungen.
Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen zum reibungslosen Ablauf zusammengefasst.
Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung am Niederspannungsnetz
Zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung an das Niederspannungsnetz müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Installation folgende Unterlagen bei der Netzgesellschaft Gütersloh einreichen:
- Formular B.3 Datenblatt für Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge
- Datenblatt E‑Ladeeinrichtung (Herstellerunterlagen)
Nach der erfolgten Installation benötigen wir den vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsantrag. Dies kann ausschließlich nur durch ein, in ein Installateurverzeichnis eingetragenes, Installationsunternehmen eingereicht werden.
- Inbetriebsetzungsantrag Auftrag zur Inbetriebsetzung einer elektrischen Kundenanlage nach § 14 NAV
Sobald dieses vorliegt, kann ihre Ladeeinrichtung in Betrieb genommen werden.
Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen. Sollte Ihnen dies in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Telefonisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.