Erzeugungsanlage/Speicher
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einen Speicher oder andere Erzeugungsanlagen errichten und an das Netz der Netzgesellschaft Gütersloh anschließen?
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Auf den folgenden Seiten beschreiben wir das Vorgehen je nachdem, wie hoch die installierte (Summen-)Leistung der Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt sein soll.
Im ersten Schritt müssen Sie die Erzeugungsanlage (EEG/KWK) beim zuständigen Netzbetreiber, im Versorgungsgebiet Gütersloh bei der Netzgesellschaft Gütersloh, anmelden. Nach Errichtung wird die Erzeugungsanlage gemeinsam mit dem Netzbetreiber in Betrieb genommen.
Bei der Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung Ihrer Erzeugungsanlage sind die jeweils geltenden Technischen Anschlussregeln des VDE (TAR) zu beachten und einzuhalten.
Bei installierter (Summen-)Leistung größer 35 MW liegt die Zuständigkeit beim vorgelagerten Netzbetreiber Westnetz GmbH.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung
Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung
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Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 270 kW
Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 270 kW
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Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 270 kW und kleiner 35 MW
Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 270 kW und kleiner 35 MW
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Nähere Informationen zur Clearingstelle EEG|KWKG
Nähere Informationen zur Clearingstelle EEG|KWKG
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Wichtige Dokumente
Hinweise
- gemäß den VDE-Richtlinien sind „bei der Ermittlung der Summe der maximalen Scheinleistungen aller Erzeugungsanlagen und Speicher an einem Netzanschlusspunkt sowohl Bestandsanlagen als auch alle Neuanlagen zu berücksichtigen“.
- Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen und Speicher (Neuanlagen und bestehende Anlagen) ab dem 31.01.2019.
Gesetze
Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen. Sollte Ihnen dies in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Telefonisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.