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Wie kön­nen wir Ihnen weiterhelfen?

Erzeugungsanlage/Speicher

Sie möch­ten eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, ein Block­heiz­kraft­werk (BHKW), einen Spei­cher oder ande­re Erzeu­gungs­an­la­gen errich­ten und an das Netz der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh anschließen?

Gern unter­stüt­zen wir Sie bei Ihrem Vor­ha­ben. Auf den fol­gen­den Sei­ten beschrei­ben wir das Vor­ge­hen je nach­dem, wie hoch die instal­lier­te (Summen-)Leistung der Erzeu­gungs­an­la­ge am Netz­an­schluss­punkt sein soll.

Im ers­ten Schritt müs­sen Sie die Erzeu­gungs­an­la­ge (EEG/KWK) beim zustän­di­gen Netz­be­trei­ber, im Ver­sor­gungs­ge­biet Güters­loh bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh, anmel­den. Nach Errich­tung wird die Erzeu­gungs­an­la­ge gemein­sam mit dem Netz­be­trei­ber in Betrieb genommen.

Bei der Pla­nung, Errich­tung, Betrieb und Ände­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge sind die jeweils gel­ten­den Tech­ni­schen Anschluss­re­geln des VDE (TAR) zu beach­ten und einzuhalten.

Bei instal­lier­ter (Summen-)Leistung grö­ßer 35 MW liegt die Zustän­dig­keit beim vor­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber West­netz GmbH.

Zum vor­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber: Westnetz

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA Wechselrichterleistung 

Infor­ma­tio­nen zum ver­ein­fach­ten Anmel­de­ver­fah­ren hier. 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA Wechselrichterleistung 

Mehr erfahren 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 135 kW 

Es gilt die Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4105:2018–11. Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zur Anmeldung. 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 135 kW 

Mehr erfahren 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 135 kW und kleiner 35 MW 

Es gilt die Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4110:2018–11. Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zur Anmeldung. 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 135 kW und kleiner 35 MW 

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Nähere Informationen zur Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clea­ring­stel­le EEG|KWKG ist eine neu­tra­le, unab­hän­gi­ge Stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Klä­rung von Fra­gen des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG).

Nähere Informationen zur Clearingstelle EEG|KWKG

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Wichtige Dokumente

Hinweise

  • gemäß den VDE-Richt­li­ni­en sind „bei der Ermitt­lung der Sum­me der maxi­ma­len Schein­leis­tun­gen aller Erzeu­gungs­an­la­gen und Spei­cher an einem Netz­an­schluss­punkt sowohl Bestands­an­la­gen als auch alle Neu­an­la­gen zu berücksichtigen“.
  • Regis­trie­rungs­pflicht für alle Strom­erzeu­gungs­an­la­gen und Spei­cher (Neu­an­la­gen und bestehen­de Anla­gen) ab dem 31.01.2019.

Gesetze

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf vie­le wich­ti­ge Fra­gen. Soll­te Ihnen dies in Ihrem kon­kre­ten Fall nicht wei­ter­hel­fen, wen­den Sie sich ein­fach direkt an uns. Tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.

Allgemeine Fragen zu Erzeugungsanlagen

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3800

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Netzvertrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

Straßenbeleuchtung