Summenleistung größer 135 kW
Erzeugungseinheiten, die neu errichtet werden oder in einer bestehenden Anlage erweitert/geändert werden und zusammen eine Erzeugungsanlage mit einem PAmax ≥ 135 kW am gemeinsamen Netzanschlusspunkt bilden, sind unabhängig von der Spannungsebene, an die die Erzeugungsanlage angeschlossen wird, nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR‑N 4110:2018–11 im vollen Umfang auszuführen.
Schritt 1: Anmeldung
Zur leistungsgerechten Auslegung des Netzanschlusses sowie zur Beurteilung möglicher Netzrückwirkungen und zur Bestimmung der Art der Messeinrichtung (entsprechend der vom Netzbetreiber veröffentlichten Technischen Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen) benötigen wir folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen:
- Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen
Verwenden Sie hierzu Formular E.1 “Antragstellung” - Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie grafisch hervorgehoben der Errichtungsort der Erzeugungseinheiten hervorgeht
- Datenblatt mit den technischen Daten der Erzeugungsanlage
Verwenden Sie hierzu Formular E.8 “Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers — Mittelspannung” - Deckblätter der Einheitenzertifikate und wenn erforderlich der Komponentenzertifikate und jeweils der digitale barrierefreie Auszug aus dem Prüfbericht „Netzverträglichkeit” der FGW TR 3 für alle in der Erzeugungsanlage vorgesehenen Typen von Erzeugungseinheiten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Kapitel 4 der VDE AR‑N 4110:2018–11
Schritt 2: Anlagenzertifikat
Mindestens Acht Wochen vor Baubeginn benötigen wir als Netzbetreiber das zugehörige Anlagenzertifikat vom Anschlussnehmer bereitgestellt.
Dabei wird zwischen den folgenden drei Anlagenzertifikaten unterschieden:
- Anlagenzertifikat A: Standard Anlagenzertifikat;
- Anlagenzertifikat B: vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagen zwischen PAmax > 135 kW und PAmax < 950 kW am Mittelspannungsnetz);
- Anlagenzertifikat C: Anlagenzertifikat für Einzelnachweise.
Alle weiteren Informationen zum Anschluss, zur Konformitätserklärung Ihrer Erzeugungsanlage und die weiteren Schritte im Rahmen der Inbetriebsetzungs- und Betriebsphase entnehmen Sie bitte der VDE AR‑N 4110:2018–11.
Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland.
Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage / eines Speichers sind Anlagenbetreiber seit dem 31. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, sich im Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) zu registrieren — unabhängig davon, ob die Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Das neue Portal zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Wichtig für Sie als Anlagenbetreiber:
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG auch zukünftig ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden:
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
- Kontaktieren Sie uns!
Wichtige Dokumente auf dieser Seite
Formulare VDE-AR‑N 4110 im Download Center (unter der Rubrik “Formulare” — “Strom”)
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Gesetze
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