Messstellenbetrieb
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Das MsbG sieht zum einen den Austausch der bisherigen elektromechanischen Stromzähler gegen neue, elektronische Stromzähler vor. Zum anderen ist der Messstellenbetrieb nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Netzgesellschaft Gütersloh hat nach § 3 MsbG zum 1. Juli 2017 die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Versorgungsgebiet von Gütersloh übernommen. Diese Aufgabe umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer abgeschlossen wird.
Warum erfolgt der Umbau auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Das Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ schreibt zusammen mit dem Messstellenbetriebsgesetz den Umbau der Messtechnik von bisher elektromechanischen Stromzählern zu elektronischen Zählern vor. Die so genannte moderne Messeinrichtung verfügt über ein elektronisches Zählwerk sowie über ein Display zur Anzeige von Energieverbräuchen für unterschiedliche Zeiträume. Durch die Einführung moderner Messeinrichtungen will der Gesetzgeber erreichen, dass Sie als Endkunde einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch bekommen und dadurch bewusster und effizienter mit Energie umgehen.
Das intelligente Messsystem, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung sowie einer zusätzlichen Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway), misst den Stromverbrauch/-einspeisung eines Kunden viertelstündlich genau und versendet die Energiedaten über eine gesicherte Kommunikationsverbindung mit Hilfe der Kommunikationseinheit an die beteiligten Marktpartner, wie z.B. Netzbetreiber und Lieferanten. Bei einem intelligenten Messsystem ist die manuelle Ablesung der Zählerstände nicht mehr erforderlich.
Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?
Das Messstellenbetriebsgesetz fordert eine nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtung für den Messstellenbetrieb Strom. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre bis zum Jahr 2032.
Zwei Modelle werden verbaut, die moderne Messeinrichtung und das intelligente Messsystem, die von der Verbrauchs- oder Erzeugergruppe abhängig sind. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis zu einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh und Erzeugern mit weniger als 7 kW eine Basisausstattung, die sogenannte moderne Messeinrichtung, eingebaut wird. Bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder Erzeugern von Anlagen mit mehr als 7 kW wird ein intelligentes Messsystem mit Fernauslesung installiert. Zur Orientierung: Eine vierköpfige Familie verbraucht im Durchschnitt 3.500 kWh, so dass in Privathaushalten vornehmlich moderne Messeinrichtungen verbaut werden
Was bedeutet der im Messstellenbetriebsgesetz verankerte Einbau “moderner Messeinrichtungen”? Wo sollen sie eingebaut werden?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler mit besserer Verbrauchsvisualisierung und stellt die Grundausstattung für die zukünftige Stromverbrauchsmessung dar. Sie kann bei Bedarf über eine Schnittstelle in ein intelligentes Messsystem integriert werden.
Ein intelligentes Messsystem hingegen besteht aus zwei Komponenten, der modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Diese Kommunikationseinheit erfüllt die Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie bilden eine standardisierte, technische Basis für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt und Energieeffizienz. Das System ermöglicht die transparente Darstellung von Verbräuchen, ermöglicht variable, zeitabhängige Stromtarife, steuert dezentrale Erzeuger und macht die Spartenbündelung von Wasser, Gas und Wärme möglich. Verbraucher eines intelligenten Messsystems profitieren zum einen durch die Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens und der daraus resultierenden Einsparpotenziale und benötigen keine Vor-Ort-Ablesetermine, da die Daten fernübertragen werden.
Der bislang eingesetzte elektromechanische “Ferraris-Zähler” wird im Rahmen der Umbauverpflichtung schrittweise durch die neuen Technologien ersetzt. Diese können in der Regel in dem vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf den vorhandenen Zählerplatz verbaut werden.
Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?
Mit Stand 31. Dezember 2015 sind von der Ausbauverpflichtung im Versorgungsgebiet Gütersloh 57.022 Zähler betroffen. Davon entfallen 5.798 ortsfeste Zählpunkte auf intelligente Messsysteme. Allerdings ist die tatsächliche Anzahl der pflichtgemäßen Umbaufälle von zukünftigen Netz- und Verbrauchsentwicklungen sowie Stilllegungen abhängig.
Mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen hat die Netzgesellschaft Gütersloh ab Februar 2018 begonnen.
Intelligente Messsysteme werden dann eingebaut, wenn sie am Markt verfügbar und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden sind. Auch hier werden weitere Einzelheiten von der Netzgesellschaft Gütersloh noch veröffentlicht.
Kosten für unsere Kunden
Die gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für die digitalen Zähler (siehe auch MsbG) sind nach Jahresverbrauch und Einspeiseleistung gestaffelt. Diese können Sie dem auf unserer Internetseite veröffentlichten Preisblatt „Preisblatt für die Nutzung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme der Netzgesellschaft Gütersloh mbH“ entnehmen.
Der Bruttopreis für moderne Messeinrichtungen (bis 6.000 kWh Verbrauch oder 7 kWp Einspeiseleistung) beträgt sowohl für Verbraucher als auch für Einspeiser 20 €/a.
Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.
PIN-Anforderung für Zählerfreischaltung
Sie interessieren Sich für noch mehr Daten aus Ihrer digitalen Messeinrichtung?
Damit wir Ihnen die persönliche Identifikationsnummer (PIN) zusenden können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie hierzu das benötigte Formular aus welches sie unter “PIN Anfordern” finden.
Alternativ senden Sie uns eine E‑Mail an msb@netze-gt.de mit den folgenden Angaben:
- Vorname:
- Nachname:
- Adresse:
- Zählernummer:
Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, werden wir umgehend die PIN generieren und per Post an Ihre Adresse zusenden. Bitte bewahren Sie die PIN sorgfältig auf und geben Sie sie niemals an Dritte weiter.
Fragen & Antworten
Weitere Antworten zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Umbauverpflichtung entnehmen Sie bitte aus „Häufig gestellte Fragen zur modernen Messeinrichtung“
- Kontaktieren Sie uns!
Turnusmäßiger Zählerwechsel
Nach Messstellenbetriebsgesetz (MsgB) sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre im Versorgungsgebiet verbauten Messeinrichtungen regelmäßig in zeitlich festgelegten Abständen auszutauschen und zu überprüfen.
Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH wechselt alle betroffen Zähler ganzjährig von Januar bis Dezember im jeweiligen Jahr.
Die Zähler werden ausschließlich durch Mitarbeiter der Netzgesellschaft Gütersloh mbH getauscht. Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie unser Mitarbeiter persönlich. Falls er Sie nicht antrifft, hinterlässt er eine Mitteilung in Ihrem Briefkasten.
Unsere Mitarbeiter können sich auf Nachfrage immer ausweisen und sind mit Fahrzeugen der Netzgesellschaft Gütersloh unterwegs!
Der turnusmäßige Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Er dauert i.d.R. ca. 20 Min. Der alte Zählerstand wird auf einer Karte vermerkt und von unserem Monteur am neuen Zähler angebracht.
Gesetzliche Turnusintervalle (nach MsgB)
- Elektronische Stromzähler 8 Jahre
- Gaszähler 8 Jahre
- Wasserzähler 6 Jahre
Befundprüfung
Ein veränderter Strom‑, Gas- oder Wasserverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben.
“Zu 98 Prozent liegt kein Fehler des Messgerätes vor!”
Besteht dennoch ein Zweifel an der Richtigkeit der Messergebnisse eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem Endverbraucher beim seinem Messstellenbetrieb beantragt werden.
Der Messstellenbetrieb der Netzgesellschaft Gütersloh unterstützt Sie gern bei Ihrem Anliegen und veranlasst gegebenenfalls alle notwendigen Schritte.