Fragen und Antworten
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FAQ
33 FAQs gefunden
Für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout ist in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh zuständig. Sie ist der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den Rollout schrittweise um.
Für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout ist in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh zuständig. Sie ist der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den Rollout schrittweise um.
Nein, weder die Netzgesellschaft Gütersloh noch die Stadtwerke Gütersloh arbeiten mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen.
Nein, weder die Netzgesellschaft Gütersloh noch die Stadtwerke Gütersloh arbeiten mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen der gesetzliche Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich sein, wird dieser durch die Netzgesellschaft als grundzuständigem Messstellenbetreiber ausgeführt
Sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen, ist dies aber natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen der gesetzliche Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich sein, wird dieser durch die Netzgesellschaft als grundzuständigem Messstellenbetreiber ausgeführt
Sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen, ist dies aber natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt nicht nur in Gütersloh, sondern bundesweit Haushalte an, um den Einbau von Smart Metern anzubieten.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH handelt eigenständig. Sie ist nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh oder der Stadtwerke Gütersloh aktiv.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt nicht nur in Gütersloh, sondern bundesweit Haushalte an, um den Einbau von Smart Metern anzubieten.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH handelt eigenständig. Sie ist nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh oder der Stadtwerke Gütersloh aktiv.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber der Stadt Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh mbH.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber der Stadt Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh mbH.
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Anhaltspunkte zur zeitlichen Verfügbarkeit des Wasserstoffs liefern die Umstellzeitpunkte gemäß unternehmensindividuellem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sowie die Backbone-Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber. Auch die Kommunikation mit Netzkunden wird durch Präzisierung der Nachfrage Einfluss auf das Angebot nehmen. Im Rahmen der aktuellen Planungen für ein Wasserstoff-Startnetz ist eine Anbindung von Gütersloh an das H2-Fernleitungsnetz in der ersten Ausführungsphase möglich.
Anhaltspunkte zur zeitlichen Verfügbarkeit des Wasserstoffs liefern die Umstellzeitpunkte gemäß unternehmensindividuellem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sowie die Backbone-Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber. Auch die Kommunikation mit Netzkunden wird durch Präzisierung der Nachfrage Einfluss auf das Angebot nehmen. Im Rahmen der aktuellen Planungen für ein Wasserstoff-Startnetz ist eine Anbindung von Gütersloh an das H2-Fernleitungsnetz in der ersten Ausführungsphase möglich.
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
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Für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout ist in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh zuständig. Sie ist der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den Rollout schrittweise um.
Für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout ist in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh zuständig. Sie ist der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den Rollout schrittweise um.
Nein, weder die Netzgesellschaft Gütersloh noch die Stadtwerke Gütersloh arbeiten mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen.
Nein, weder die Netzgesellschaft Gütersloh noch die Stadtwerke Gütersloh arbeiten mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen der gesetzliche Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich sein, wird dieser durch die Netzgesellschaft als grundzuständigem Messstellenbetreiber ausgeführt
Sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen, ist dies aber natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen der gesetzliche Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich sein, wird dieser durch die Netzgesellschaft als grundzuständigem Messstellenbetreiber ausgeführt
Sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen, ist dies aber natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt nicht nur in Gütersloh, sondern bundesweit Haushalte an, um den Einbau von Smart Metern anzubieten.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH handelt eigenständig. Sie ist nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh oder der Stadtwerke Gütersloh aktiv.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt nicht nur in Gütersloh, sondern bundesweit Haushalte an, um den Einbau von Smart Metern anzubieten.
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH handelt eigenständig. Sie ist nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh oder der Stadtwerke Gütersloh aktiv.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber der Stadt Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh mbH.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber der Stadt Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh mbH.
Anhaltspunkte zur zeitlichen Verfügbarkeit des Wasserstoffs liefern die Umstellzeitpunkte gemäß unternehmensindividuellem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sowie die Backbone-Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber. Auch die Kommunikation mit Netzkunden wird durch Präzisierung der Nachfrage Einfluss auf das Angebot nehmen. Im Rahmen der aktuellen Planungen für ein Wasserstoff-Startnetz ist eine Anbindung von Gütersloh an das H2-Fernleitungsnetz in der ersten Ausführungsphase möglich.
Anhaltspunkte zur zeitlichen Verfügbarkeit des Wasserstoffs liefern die Umstellzeitpunkte gemäß unternehmensindividuellem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) sowie die Backbone-Planungen der Fernleitungsnetzbetreiber. Auch die Kommunikation mit Netzkunden wird durch Präzisierung der Nachfrage Einfluss auf das Angebot nehmen. Im Rahmen der aktuellen Planungen für ein Wasserstoff-Startnetz ist eine Anbindung von Gütersloh an das H2-Fernleitungsnetz in der ersten Ausführungsphase möglich.
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
