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Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?

Im Gegen­zug für die Ver­pflich­tung zur Steu­er­bar­keit der SteuVE durch den Netz­be­trei­ber pro­fi­tie­ren die Betrei­ber der SteuVE von einer Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung, die sie über ihren Strom­lie­fe­ran­ten erhalten.

Grund­sätz­lich ste­hen drei Modu­le zur Auswahl:

Modul 1 Modul 2 Modul 3
Pau­scha­le Reduzierung

(Stand­art-Vari­an­te)

Ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Reduzierung Zeit­va­ria­bler Tarif

✓ Pau­scha­le Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Verbrauch.

✓ Wech­sel in Modul 2 ist bei Vor­han­den­sein eines sepa­ra­ten Zäh­lers auf Antrag möglich.

✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kom­bi­niert werden.

✓ Kein sepa­ra­ter Zäh­ler benötigt

✓  Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts um 60 % pro kWh

✓ Ein sepa­ra­ter Zäh­ler wird benötigt

✓  kann nur in Ver­bin­dung mit Modul 1 aus­ge­wählt werden

✓ für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Modul 3 wen­den Sie sich an Ihren Energielieferanten.

✓ Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem wird benötigt.

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