Wissenswertes zum Netzanschluss Gas
Sie wünschen für Ihr Gebäude oder Grundstück einen Neuanschluss, eine Änderung des vorhandenen Netzanschlusses oder eine Trennung vom Versorgungsnetz?
Sprechen Sie uns an. Gern beraten wir Sie umfassend, kompetent und objektiv und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot für Ihren Netzanschluss Gas.
In wenigen Schritten zum Netzanschluss Gas
Der Netzanschluss wird nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) durch die Netzgesellschaft Gütersloh hergestellt.
Informieren Sie uns rechtzeitig über Ihr Bauvorhaben. Dafür können Sie das Formular Anfrage nach einem Kostenvoranschlag nutzen, welches Sie ausgefüllt bei der Netzgesellschaft Gütersloh, Abteilung Netzvertrieb einreichen. Die Checkliste hilft Ihnen beim Ausfüllen.
Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen und besprechen gemeinsam die Realisierung Ihres Bauvorhabens.
Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen zum reibungslosen Ablauf zusammengestellt.
Schritt 1: Planung
Für die Planung Ihres Netzanschlusses benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- amtlicher Lageplan, Maßstab 1:500
- Grundrissplan, Maßstab 1:100
Bringen Sie die Unterlagen schon zum Beratungsgespräch mit. Gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Architekten legen wir den genauen Übergabepunkt der Versorgungsleitung fest.
Denken Sie daran, dass Hausanschlussleitungen auf dem kürzesten Weg, d. h. geradlinig und im rechten Winkel zum Gebäude eingeführt werden. Sie dürfen nicht überbaut oder mit Gehölzen bepflanzt werden. Kurze Anschlusswege machen den Netzanschluss günstiger!
Gebäude ohne Keller
Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss die Mehrsparten-Hauseinführung vor Erstellung der Streifenfundamente mit den Mantelrohren verlegt werden.
Gebäude mit Keller
Bauen Sie in Absprache uns ein Futterrohr D=100 mm für die Hausanschlussleitung in die Außenwand zum Hausanschlussraum ein. Das Futterrohr kann bei uns abgeholt werden. Alternativ kann eine Kernbohrung D=130 mm von uns erstellt werden.
Schritt 2: Anfrage und Angebot
Anfrage nach einem Kostenvoranschlag
Füllen Sie (ggf. mit Ihrem Architekten) das Formular Anfrage nach einem Kostenvoranschlag vollständig aus und reichen es bei uns ein.
Angebot
Anhand der von Ihnen ausgefüllten Anfrage nach einem Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot (Kostenvoranschlag) über die Herstellung des Versorgungsanschlusses / der Versorgungsanschlüsse.
Schritt 3: Beauftragung
Wenn Sie uns verbindlich beauftragen wollen, senden Sie die Beauftragung bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin unterschrieben an uns zurück.
Die Anzahlung überweisen Sie uns bitte nach Beauftragung, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem geplanten Termin zur Anschlussherstellung.
Schritt 4: Verlegung der Netzanschlüsse
Der Netzanschluss Gas wird in einem Zuge für alle beauftragten Sparten (Strom, Erdgas, Trinkwasser und eventuell Telekommunikation) nach Terminabsprache hergestellt.
Bitte achten Sie darauf, dass
- der Hausanschlussraum verschließbar und frostfrei ist
- die Oberflächenarbeiten für den Wandbereich des Netzanschlusses abgeschlossen sind (verputzt und angestrichen)
- die Baugrube vor dem Gebäude verfüllt und verdichtet ist
- keine Hindernisse/Gerüste im Bereich der Grabentrasse stehen
- der Abwasserkanal verlegt ist.
Schritt 5: Inbetriebsetzung
Nach Fertigstellung aller Arbeiten wird die Anlage mit der Montage der Gasmesseinrichtung in Betrieb gesetzt. Über Ihren Installateur kann ein Gaszähler bei uns mit den entsprechenden Formularen beantragt werden. Nur wenn uns beide Formulare hierfür vorliegen, kann der Zähler eingebaut werden.
- Kontaktieren Sie uns!
Wichtige Dokumente
Formulare für die Beauftragung der Messeinrichtung
Hinweis: Der Zähler wird eingebaut, wenn der Netzgesellschaft Gütersloh folgende Aufträge vorliegen:
Formular für den Ausbau der Gas- und Wasser-Messeinrichtung
NDAV, Ergänzende Bedingungen und Preisblatt
Weitere Dokumente
Hier finden Sie Antworten auf viele wichtige Fragen. Sollte Ihnen dies in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen, wenden Sie sich einfach direkt an uns. Telefonisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.