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Messstellenbetrieb

Umfang der Umbau­ver­pflich­tun­gen nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Am 2. Sep­tem­ber 2016 ist das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsbG) in Kraft getre­ten. Das MsbG sieht zum einen den Aus­tausch der bis­he­ri­gen elek­tro­me­cha­ni­schen Strom­zäh­ler gegen neue, elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler vor. Zum ande­ren ist der Mess­stel­len­be­trieb nicht mehr Auf­ga­be des Netz­be­trei­bers, son­dern des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat nach § 3 MsbG zum 1. Juli 2017 die Auf­ga­be des grund­zu­stän­di­gen Mess­stel­len­be­trei­bers im Ver­sor­gungs­ge­biet von Güters­loh über­nom­men. Die­se Auf­ga­be umfasst die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Umbau­pflicht von Strom­zäh­lern zu moder­nen Mess­ein­rich­tun­gen und intel­li­gen­ten Mess­sys­te­men, soweit nicht eine ander­wei­ti­ge Ver­ein­ba­rung nach §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschluss­nut­zer oder Anschluss­neh­mer abge­schlos­sen wird.

Warum erfolgt der Umbau auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?

Das Gesetz zur „Digi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wen­de“ schreibt zusam­men mit dem Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz den Umbau der Mess­tech­nik von bis­her elek­tro­me­cha­ni­schen Strom­zäh­lern zu elek­tro­ni­schen Zäh­lern vor. Die so genann­te moder­ne Mess­ein­rich­tung ver­fügt über ein elek­tro­ni­sches Zähl­werk sowie über ein Dis­play zur Anzei­ge von Ener­gie­ver­bräu­chen für unter­schied­li­che Zeit­räu­me. Durch die Ein­füh­rung moder­ner Mess­ein­rich­tun­gen will der Gesetz­ge­ber errei­chen, dass Sie als End­kun­de einen bes­se­ren Über­blick über Ihren Strom­ver­brauch bekom­men und dadurch bewuss­ter und effi­zi­en­ter mit Ener­gie umgehen.

Das intel­li­gen­te Mess­sys­tem, bestehend aus einer moder­nen Mess­ein­rich­tung sowie einer zusätz­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit (Smart Meter Gate­way), misst den Strom­ver­brauch/-ein­spei­sung eines Kun­den vier­tel­stünd­lich genau und ver­sen­det die Ener­gie­da­ten über eine gesi­cher­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dung mit Hil­fe der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit an die betei­lig­ten Markt­part­ner, wie z.B. Netz­be­trei­ber und Lie­fe­ran­ten. Bei einem intel­li­gen­ten Mess­sys­tem ist die manu­el­le Able­sung der Zäh­ler­stän­de nicht mehr erforderlich.

Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?

Das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz for­dert eine nach Letzt­ver­brauchs- und Ein­spei­se­ka­te­go­rien gestaf­fel­te Umbau­ver­pflich­tung für den Mess­stel­len­be­trieb Strom. Der Umbau erfolgt über meh­re­re Jah­re bis zum Jahr 2032.

Zwei Model­le wer­den ver­baut, die moder­ne Mess­ein­rich­tung und das intel­li­gen­te Mess­sys­tem, die von der Ver­brauchs- oder Erzeu­ger­grup­pe abhän­gig sind. Der Gesetz­ge­ber hat fest­ge­legt, dass bis zu einem Jah­res­ver­brauch von unter 6.000 kWh und Erzeu­gern mit weni­ger als 7 kW eine Basis­aus­stat­tung, die soge­nann­te moder­ne Mess­ein­rich­tung, ein­ge­baut wird. Bei einem Jah­res­ver­brauch von über 6.000 kWh oder Erzeu­gern von Anla­gen mit mehr als 7 kW wird ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem mit Fern­aus­le­sung instal­liert. Zur Ori­en­tie­rung: Eine vier­köp­fi­ge Fami­lie ver­braucht im Durch­schnitt 3.500 kWh, so dass in Pri­vat­haus­hal­ten vor­nehm­lich moder­ne Mess­ein­rich­tun­gen ver­baut werden

Was bedeutet der im Messstellenbetriebsgesetz verankerte Einbau “moderner Messeinrichtungen”? Wo sollen sie eingebaut werden?

Eine moder­ne Mess­ein­rich­tung ist ein elek­tro­ni­scher Strom­zäh­ler mit bes­se­rer Ver­brauchs­vi­sua­li­sie­rung und stellt die Grund­aus­stat­tung für die zukünf­ti­ge Strom­ver­brauchs­mes­sung dar. Sie kann bei Bedarf über eine Schnitt­stel­le in ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem inte­griert werden.

Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem hin­ge­gen besteht aus zwei Kom­po­nen­ten, der moder­nen Mess­ein­rich­tung und einer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit (Smart Meter Gate­way). Die­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­heit erfüllt die Daten­schutz- und Daten­si­cher­heits­vor­ga­ben des Bun­des­am­tes für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI). Sie bil­den eine stan­dar­di­sier­te, tech­ni­sche Basis für eine Viel­zahl von Anwen­dungs­fäl­len in den Berei­chen Netz­be­trieb, Strom­markt und Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Das Sys­tem ermög­licht die trans­pa­ren­te Dar­stel­lung von Ver­bräu­chen, ermög­licht varia­ble, zeit­ab­hän­gi­ge Strom­ta­ri­fe, steu­ert dezen­tra­le Erzeu­ger und macht die Spar­ten­bün­de­lung von Was­ser, Gas und Wär­me mög­lich. Ver­brau­cher eines intel­li­gen­ten Mess­sys­tems pro­fi­tie­ren zum einen durch die Visua­li­sie­rung ihres Ver­brauchs­ver­hal­tens und der dar­aus resul­tie­ren­den Ein­spar­po­ten­zia­le und benö­ti­gen kei­ne Vor-Ort-Able­se­ter­mi­ne, da die Daten fern­über­tra­gen werden.

Der bis­lang ein­ge­setz­te elek­tro­me­cha­ni­sche “Fer­ra­ris-Zäh­ler” wird im Rah­men der Umbau­ver­pflich­tung schritt­wei­se durch die neu­en Tech­no­lo­gien ersetzt. Die­se kön­nen in der Regel in dem vor­han­de­nen Zäh­ler­schrank bezie­hungs­wei­se auf den vor­han­de­nen Zäh­ler­platz ver­baut werden.

Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?

Mit Stand 31. Dezem­ber 2015 sind von der Aus­bau­ver­pflich­tung im Ver­sor­gungs­ge­biet Güters­loh 57.022 Zäh­ler betrof­fen. Davon ent­fal­len 5.798 orts­fes­te Zähl­punk­te auf intel­li­gen­te Mess­sys­te­me. Aller­dings ist die tat­säch­li­che Anzahl der pflicht­ge­mä­ßen Umbau­fäl­le von zukünf­ti­gen Netz- und Ver­brauchs­ent­wick­lun­gen sowie Still­le­gun­gen abhängig.

Mit dem Ein­bau von moder­nen Mess­ein­rich­tun­gen hat die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh ab Febru­ar 2018 begonnen.

Intel­li­gen­te Mess­sys­te­me wer­den dann ein­ge­baut, wenn sie am Markt ver­füg­bar und vom Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik zer­ti­fi­ziert wor­den sind. Auch hier wer­den wei­te­re Ein­zel­hei­ten von der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh noch veröffentlicht.

Kosten für unsere Kunden

Die gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Preis­ober­gren­zen für die digi­ta­len Zäh­ler (sie­he auch MsbG) sind nach Jah­res­ver­brauch und Ein­spei­se­leis­tung gestaf­felt. Die­se kön­nen Sie dem auf unse­rer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­lich­ten Preis­blatt Preis­blatt für die Nut­zung moder­ner Mess­ein­rich­tun­gen und intel­li­gen­ter Mess­sys­te­me der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH entnehmen.

Der Brut­to­preis für moder­ne Mess­ein­rich­tun­gen (bis 6.000 kWh Ver­brauch oder 7 kWp Ein­spei­se­leis­tung) beträgt sowohl für Ver­brau­cher als auch für Ein­spei­ser 20 €/a.

Der Zäh­ler­wech­sel ist für Sie kostenlos.

PIN-Anforderung für Zählerfreischaltung

Sie inter­es­sie­ren Sich für noch mehr Daten aus Ihrer digi­ta­len Messeinrichtung?

Damit wir Ihnen die per­sön­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (PIN) zusen­den kön­nen, benö­ti­gen wir eini­ge Infor­ma­tio­nen von Ihnen. Bit­te fül­len Sie hier­zu das benö­tig­te For­mu­lar aus wel­ches sie unter “PIN Anfor­dern” finden. 

 Alter­na­tiv sen­den Sie uns eine E‑Mail an msb@netze-gt.de mit den fol­gen­den Angaben:

  1. Vor­na­me:
  2. Nach­na­me:
  3. Adres­se:
  4. Zäh­ler­num­mer:

Sobald wir Ihre Daten erhal­ten haben, wer­den wir umge­hend die PIN gene­rie­ren und per Post an Ihre Adres­se zusen­den. Bit­te bewah­ren Sie die PIN sorg­fäl­tig auf und geben Sie sie nie­mals an Drit­te weiter.

F.A.Q.

Fragen & Antworten

Wei­te­re Ant­wor­ten zu Ihren Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Umbau­ver­pflich­tung ent­neh­men Sie bit­te aus Häu­fig gestell­te Fra­gen zur moder­nen Mess­ein­rich­tung

Turnusmäßiger Zählerwechsel

Nach Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsgB) sind Netz­be­trei­ber ver­pflich­tet, ihre im Ver­sor­gungs­ge­biet ver­bau­ten Mess­ein­rich­tun­gen regel­mä­ßig in zeit­lich fest­ge­leg­ten Abstän­den aus­zu­tau­schen und zu überprüfen.

Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH wech­selt alle betrof­fen Zäh­ler ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber im jewei­li­gen Jahr.

Die Zäh­ler wer­den aus­schließ­lich durch Mit­ar­bei­ter der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh mbH getauscht. Wenn Ihr Zäh­ler in die­sem Jahr gewech­selt wer­den muss, besucht Sie unser Mit­ar­bei­ter per­sön­lich. Falls er Sie nicht antrifft, hin­ter­lässt er eine Mit­tei­lung in Ihrem Briefkasten.

Unse­re Mit­ar­bei­ter kön­nen sich auf Nach­fra­ge immer aus­wei­sen und sind mit Fahr­zeu­gen der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh unterwegs!

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist für Sie kos­ten­los. Er dau­ert i.d.R. ca. 20 Min. Der alte Zäh­ler­stand wird auf einer Kar­te ver­merkt und von unse­rem Mon­teur am neu­en Zäh­ler angebracht.

 

Gesetz­li­che Tur­nus­in­ter­val­le (nach MsgB)

  • Elek­tro­ni­sche Strom­zäh­ler                    8 Jahre
  • Gas­zäh­ler                                                8 Jahre
  • Was­ser­zäh­ler                                         6 Jahre

Befundprüfung

Ein ver­än­der­ter Strom‑, Gas- oder Was­ser­ver­brauch kann unter­schied­li­che Grün­de haben. 

“Zu 98 Pro­zent liegt kein Feh­ler des Mess­ge­rä­tes vor!”

Besteht den­noch ein Zwei­fel an der Rich­tig­keit der Mess­ergeb­nis­se eines Mess­ge­rä­tes, kann eine Befund­prü­fung von jedem End­ver­brau­cher beim sei­nem Mess­stel­len­be­trieb bean­tragt werden. 

Der Mess­stel­len­be­trieb der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh unter­stützt Sie gern bei Ihrem Anlie­gen und ver­an­lasst gege­be­nen­falls alle not­wen­di­gen Schritte.

PIN-Anfrage für Stromzähler

Bitte geben Sie folgende Informationen an, damit wir Ihnen Ihre PIN bereitstellen können:

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3814

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Messstellenbetrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Befundprüfung von Messgeräten

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3814

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Messstellenbetrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

Straßenbeleuchtung