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Fra­gen und Antworten

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 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?

Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, ja. Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, nein. Für Bestands­an­la­gen besteht ein Bestand­schutz und die Über­gangs­frist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steu­er­bar­keit Ihrer Anlage/Ihres Gerä­tes her­ge­stellt wer­den. Die Teil­nah­me ist jedoch schon vor­her frei­wil­lig möglich. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?

Der Betrei­ber hat die Mög­lich­keit sei­ne steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen und das gewünsch­te Modul im Zuge eines Netz­an­schluss­an­tra­ges in unserm Netz­an­schluss­por­tal aus­zu­wäh­len. Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen bei Bestands­an­la­gen kön­nen Sie über unse­re Mail­adres­se: iauftrag@netze-gt.de anmel­den und/oder abmel­den, den Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag anhän­gen und uns dort auch das gewünsch­te Modul für die Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung mitteilen. 

 Messstellenbetrieb

Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?

Wenn unser Mon­teur Sie nicht ange­trof­fen hat hin­ter­lässt er eine Kar­te “Wich­ti­ge Mit­tei­lung” in Ihrem Brief­kas­ten. Sie kön­nen tele­fo­nisch (05241 82–2589 oder ‑2697) oder per E‑Mail (turnuswechsel@netze-gt.de) einen Ter­min zum Zäh­ler­wech­sel Tur­nus vereinbaren. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?

Betrei­ber von steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach § 14a im Zusam­men­hang mit einer Neu­an­la­ge erhal­ten als Aus­gleich hier­für ein redu­zier­tes Netz­ent­gelt. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur (mit­tels eines Inbe­trieb­set­zungs­auf­tra­ges) ange­zeigt wer­den. Betrei­ber von Bestands­an­la­gen kön­nen in die § 14a-Rege­lung wech­seln und erhal­ten eine Reduk­ti­on der Netz­ent­gel­te. Um redu­zier­te Netz­ent­gel­te zu erhal­ten, muss die Steu­er­bar­keit der Ver­brauchs­ein­rich­tung her­ge­stellt und von einem in unse­rem Netz­ge­biet kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur mit­tels Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag ange­zeigt werden. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

Ein Bau­kos­ten­zu­schuss, abge­kürzt BKZ, ist der antei­li­ge Kos­ten­bei­trag des Kun­den für das vor­ge­la­ger­te Netz, wel­ches die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh dem Kun­den zur Ver­fü­gung stellt. 

 Messstellenbetrieb

Was kostet mich der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist kostenlos. 

 Wasserstoff

Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?

Wir als Netz­be­trei­ber ver­ant­wor­ten die Anpas­sung des Netz­an­schlus­ses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kun­den erge­ben sich kei­ne Anpas­sungs­kos­ten für den Netz­an­schluss. Die Kun­den­an­la­ge (ab Haupt­ab­sperr­ein­rich­tung) ist vom Anschluss­nut­zer auf H2-Nut­zung umzu­stel­len und indi­vi­du­ell nach Anla­ge zu betrachten. 

 Wasserstoff

Brauche ich für die Wasserstoff(H2)-Nutzung ein neues Heizgerät?

In der Regel sind Bestands­ge­rä­te für den Betrieb mit 20% bzw. 100 Vol-% Was­ser­stoff nicht geeig­net. Bei anste­hen­den Ersatz­in­ves­ti­tio­nen soll­te auf die H2-Rea­di­ness der Anla­gen und die Umstell­plä­ne des Netz­be­trei­bers geach­tet wer­den. Im Bereich der Stan­dard­pro­duk­te (Gas­brenn­wert-Ther­men) sind die der­zeit ver­füg­ba­ren Gerä­te 20% H2-rea­dy. Ab 2025 wer­den Heiz­ge­rä­te, die auf 100% Was­ser­stoff umge­rüs­tet wer­den kön­nen, flä­chen­de­ckend am Markt ver­füg­bar sein. Die Was­ser­stoff­eig­nung und Über­prü­fung der Her­stel­ler­vor­ga­ben kann von Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men durch­ge­führt wer­den. Eine spe­zi­fi­sche Anla­gen­aus­kunft kann vom Her­stel­ler und Anla­gen­bau­er getrof­fen werden. 

 Wasserstoff

Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?

Sobald Was­ser­stoff in aus­rei­chen­den Men­gen zur Ver­fü­gung steht, kann von einer preis­li­chen Anglei­chung der Ener­gie­trä­ger Erd­gas und Was­ser­stoff aus­ge­gan­gen wer­den. Gemäß aktu­el­ler Stu­di­en wird der Was­ser­stoff­preis 2035 für Haus­halts­kun­den und Indus­trie­kun­den in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh lie­gen. Eine wei­te­re Stu­die (Fron­tier Eco­no­mics im Auf­trag des DVGW) geht von Her­stell­kos­ten von grü­nem Was­ser­stoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer kli­ma­neu­tra­len Ener­gie­wirt­schaft ist davon aus­zu­ge­hen, dass poli­tisch Anrei­ze zum Umstieg auf kli­ma­neu­tra­le Alter­na­ti­ven geschaf­fen werden. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?

Die Bear­bei­tung des Ein­gangs Ihrer Ange­bots­an­fra­ge dau­ert momen­tan sechs bis acht Wochen. Um die Pla­nung Ihres Netz­an­schlus­ses so ein­fach wie mög­lich zu machen, soll­ten Sie mög­lichst vor Bau­be­ginn die Ange­bots­an­fra­ge zur Her­stel­lung eines Netz­an­schluss für Strom und/oder Erd­gas und/oder Was­ser stel­len. Spre­chen Sie uns so früh wie mög­lich an.