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Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Die Betreiber der Anlagen können aber dennoch freiwillig in die Neuregelung § 14a wechseln, um von dem reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
Welche Kosten entstehen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Für den Betrieb der notwendigen Mess- sowie Steuerungseinrichtungen fallen jährliche Entgelte an. Diese entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt des Messstellenbetreibers
Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?
Der genaue Standort des Anschlusses sollte zwischen Bauherrn und der Netzgesellschaft Gütersloh abgesprochen werden. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit uns in Verbindung. Ansprechpartner
Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?
Der Betreiber hat die Möglichkeit seine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und das gewünschte Modul im Zuge eines Netzanschlussantrages in unserm Netzanschlussportal auszuwählen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bestandsanlagen können Sie über unsere Mailadresse: iauftrag@netze-gt.de anmelden und/oder abmelden, den Inbetriebsetzungsauftrag anhängen und uns dort auch das gewünschte Modul für die Netzentgeltreduzierung mitteilen.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Wie verhält sich Wasserstoff im Vergleich zu Methan hinsichtlich der Verbrennungsparameter?
Wasserstoff hat einen geringeren Brennwert im Vergleich zu Methan (Verhältnis 1:3). Daraus ergibt sich auch ein geringerer Wobbe-Index. Ebenso sinkt der Mindest-Sauerstoffbedarf, wobei die Brenngeschwindigkeit und die adiabate Verbrennungstemperatur steigen. Im Ergebnis muss die Dichtereduktion zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Energie-Menge durch eine höhere Fließgeschwindigkeit ausgeglichen werden.
Was bedeutet Steuerbarkeit meiner Anlage durch den Netzbetreiber und wann erfolgt eine Steuerung?
Die Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a wird erreicht durch den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) sowie einer Steuerbox. Diese Technik ermöglicht eine Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Gerät und einer Steuerung durch diesen. Unter bestimmten Voraussetzungen (bei akuter Überlastung des Stromnetzes, Vermeidung) kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW begrenzen oder reduzieren. Die zeitliche Begrenzung der Reduzierung gilt nur für die Dauer der akuten Überlastung, maximal für 2 Stunden pro Tag.
Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?
Wir als Netzbetreiber verantworten die Anpassung des Netzanschlusses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kunden ergeben sich keine Anpassungskosten für den Netzanschluss. Die Kundenanlage (ab Hauptabsperreinrichtung) ist vom Anschlussnutzer auf H2-Nutzung umzustellen und individuell nach Anlage zu betrachten.
Was ist ein Turnuswechsel?
Strom‑, Gas- und Wasserzähler unterliegen der Eichverordnung (als Unterverordnung des Messstellenbetriebsgesetzes). Demnach müssen Ferraris-Stromzähler alle 16 Jahre, elektronische Stromzähler alle 8 Jahre, Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre im Turnus gewechselt werden. Nähere Informationen erhalten sie auch hier
