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Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?
Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a im Zusammenhang mit einer Neuanlage erhalten als Ausgleich hierfür ein reduziertes Netzentgelt. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur (mittels eines Inbetriebsetzungsauftrages) angezeigt werden. Betreiber von Bestandsanlagen können in die § 14a-Regelung wechseln und erhalten eine Reduktion der Netzentgelte. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur mittels Inbetriebsetzungsauftrag angezeigt werden.
Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?
Wenn unser Mitarbeiter Sie nicht angetroffen hat, hinterlässt er eine Karte “Wichtige Mitteilung” in Ihrem Briefkasten. Sie können telefonisch über die Rufnummer 05241 82–3800 (Auswahl 5) oder per E‑Mail an MSB-Termine@netze-gt.de einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ja. Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, nein. Für Bestandsanlagen besteht ein Bestandschutz und die Übergangsfrist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steuerbarkeit Ihrer Anlage/Ihres Gerätes hergestellt werden. Die Teilnahme ist jedoch schon vorher freiwillig möglich.
Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser?
Den Wandeinbaurahmen für Ihren Netzanschluss Strom können Sie direkt bei der Netzgesellschaft Gütersloh, Berliner Straße 260, auf Rechnung abholen. Die Montage des Wandeinbaurahmens erfolgt bauseits. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?
Die Eichfrist Ihres Stromzählers, Gaszählers oder Wasserzählers ist abgelaufen und der jeweilige Zähler muss getauscht werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wechselt diese Zähler unterjährig. Der Monteur der Netzgesellschaft Gütersloh hat Sie nicht persönlich angetroffen oder Sie wollen lieber einen Termin vereinbaren.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Neuregelung § 14a EnWG sind:
- Nicht öffentliche Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
- Wärmepumpenheizungen (incl. Zusatzheizsysteme)
- Klimageräte zur Raumkühlung
- Batteriespeicher
- an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind
- eine elektrische Leistung von 4,2 kW und mehr beziehen
- ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?
Wir als Netzbetreiber verantworten die Anpassung des Netzanschlusses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kunden ergeben sich keine Anpassungskosten für den Netzanschluss. Die Kundenanlage (ab Hauptabsperreinrichtung) ist vom Anschlussnutzer auf H2-Nutzung umzustellen und individuell nach Anlage zu betrachten.
Kann ich mich als Anschlussnehmer auf den Einsatz von Wasserstoff (H2) vorbereiten?
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
