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Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Welche Kosten entstehen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Für den Betrieb der notwendigen Mess- sowie Steuerungseinrichtungen fallen jährliche Entgelte an. Diese entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt des Messstellenbetreibers
Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?
Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a im Zusammenhang mit einer Neuanlage erhalten als Ausgleich hierfür ein reduziertes Netzentgelt. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur (mittels eines Inbetriebsetzungsauftrages) angezeigt werden. Betreiber von Bestandsanlagen können in die § 14a-Regelung wechseln und erhalten eine Reduktion der Netzentgelte. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur mittels Inbetriebsetzungsauftrag angezeigt werden.
Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Die Betreiber der Anlagen können aber dennoch freiwillig in die Neuregelung § 14a wechseln, um von dem reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ja. Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, nein. Für Bestandsanlagen besteht ein Bestandschutz und die Übergangsfrist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steuerbarkeit Ihrer Anlage/Ihres Gerätes hergestellt werden. Die Teilnahme ist jedoch schon vorher freiwillig möglich.
Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
