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Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung

Sie möch­ten eine Lade­säu­le oder eine Wall­box errich­ten und an das Netz anschließen? 

Vor Inbe­trieb­nah­me muss die Lade­ein­rich­tung bis 11 kW der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh gemel­det werden. 

Beson­ders leis­tungs­star­ke Lade­ein­rich­tun­gen grö­ßer 11 kW brau­chen zudem vor der Inbe­trieb­nah­me zwin­gend die Zustim­mung der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh. Eine Zustim­mungs­pflicht besteht auch dann, wenn Sie meh­re­re Lade­ein­rich­tun­gen pla­nen, deren Gesamt­leis­tung 11 kW überschreitet. 

Wir hel­fen Ihnen bei Ihren Fra­gen und bespre­chen gemein­sam die Rea­li­sie­rung Ihrer Vor­stel­lun­gen. 
Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne unter netzvertrieb@netze-gt.de.

Nach­fol­gend haben wir für Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum rei­bungs­lo­sen Ablauf zusammengefasst. 

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