Sie möchten eine Ladesäule oder eine Wallbox errichten und an das Netz anschließen?
Vor Inbetriebnahme muss die Ladeeinrichtung bis 11 kW der Netzgesellschaft Gütersloh gemeldet werden.
Besonders leistungsstarke Ladeeinrichtungen größer 11 kW brauchen zudem vor der Inbetriebnahme zwingend die Zustimmung der Netzgesellschaft Gütersloh. Eine Zustimmungspflicht besteht auch dann, wenn Sie mehrere Ladeeinrichtungen planen, deren Gesamtleistung 11 kW überschreitet.
Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen und besprechen gemeinsam die Realisierung Ihrer Vorstellungen.
Kontaktieren Sie uns gerne unter netzvertrieb@netze-gt.de.
Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen zum reibungslosen Ablauf zusammengefasst.