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Summenleistung bis 270 kW

Summenleistung bis 270 kW

Erzeu­gungs­ein­hei­ten, die neu errich­tet wer­den oder in einer bestehen­den Anla­ge erweitert/geändert wer­den und zusam­men eine Erzeu­gungs­an­la­ge mit einem PAmax < 270 kW am gemein­sa­men Netz­an­schluss­punkt bil­den, sind unab­hän­gig von der Span­nungs­ebe­ne, an die die Erzeu­gungs­an­la­ge ange­schlos­sen wird, nach der VDE-Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4105:2018–11 auszuführen.

Son­der­fäl­le sowie die Kri­te­ri­en bei Erwei­te­rung und Ände­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge ent­neh­men Sie bit­te der VDE-Anwendungsregel.

Ihre Anmel­dung in weni­gen Schritten:

Schritt 1A: Anmeldung Erzeugungsanlage

Unterlagen für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Für die Anmel­dung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge müs­sen Sie als Anschluss­neh­mer fol­gen­de Unter­la­gen recht­zei­tig vor Beginn der Aus­füh­rung bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh einreichen:

  • For­mu­lar E.1 Antragstellung
  • For­mu­lar E.2 Daten­blatt für Erzeugungsanlagen
  • For­mu­lar E.3 Daten­blatt Speicher
  • Mess­kon­zept
    • abwei­chen­des Mess­kon­zept inkl. Mess- und Schutz­ein­rich­tung
      (ein­po­li­ge Dar­stel­lung ab Netz­an­schluss mit bereits vor­han­de­nen Erzeugungsanlagen)
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für Wech­sel­rich­ter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
  • Lage­plan hier
    • mit Bezeich­nung,
    • Gren­zen,
    • Schraf­fie­rung der geplan­ten Bebauungsfläche
  • Daten­blatt Wech­sel­rich­ter (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • Daten­blatt Spei­cher (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • ggf. Voll­macht des Anschluss­neh­mers (Grund­stücks­ei­gen­tü­mer)

Schritt 1B: Anmeldung/Nachrüstung Stromspeicher oder Batteriespeicher und Inbetriebnahme

Unterlagen für die Anmeldung eines Speichers

Für die Anmel­dung Ihres Spei­chers müs­sen Sie als Anschluss­neh­mer fol­gen­de Unter­la­gen recht­zei­tig vor Beginn der Aus­füh­rung bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh einreichen:

  • For­mu­lar E.1 Antragstellung
  • For­mu­lar E.3 Daten­blatt Speicher
  • Mess­kon­zept
    • abwei­chen­des Mess­kon­zept inkl. Mess- und Schutz­ein­rich­tung (ein­po­li­ge Dar­stel­lung ab Netz­an­schluss mit bereits vor­han­de­nen Erzeugungsanlagen)
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für Wech­sel­rich­ter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11 
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11 
  • Daten­blatt Wech­sel­rich­ter (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • Daten­blatt Spei­cher (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • ggf. Voll­macht des Anschluss­neh­mers (Grund­stücks­ei­gen­tü­mer)

Inbetriebnahme des Speichers

Nach Anmel­dung des Spei­chers (ohne Netz­ein­spei­sung) rei­chen Sie das Inbe­trieb­set­zungs­pro­to­koll für Spei­cher zur Inbe­trieb­nah­me voll­stän­dig aus­ge­füllt bei uns ein. 

Bei Anmel­dung eines Spei­chers mit Netz­ein­spei­sung ist eine Ein­spei­se­zu­sa­ge vor der Inbe­trieb­nah­me zwin­gend erforderlich.

Schritt 2: Prüfung des Netzanschlusses und Netzanschlusszusage

Die Netz­an­schluss­prü­fung erfolgt durch den Netz­be­trei­ber. Bit­te beach­ten Sie, dass eine Bear­bei­tung des Anschluss­ge­suchs inkl. der Netz­an­schluss­prü­fung erst nach Vor­lie­gen der voll­stän­di­gen und kon­sis­ten­ten Anmel­de­un­ter­la­gen erfol­gen kann.

Nach der Netz­an­schluss­prü­fung erfolgt grund­sätz­lich eine schrift­li­che Ein­spei­se­zu­sa­ge an den Anla­gen­be­trei­ber. Eine Beauf­tra­gung für das Ein­spei­se­ma­nage­ment (Rund­steu­er­emp­fän­ger oder Fern­wirk­an­la­ge) wird der Ein­spei­se­zu­sa­ge bei­gefügt. Der Rund­steu­er­emp­fän­ger bzw. die Fern­wirk­an­la­ge wird bei Beauf­tra­gung kon­fi­gu­riert und zur Abho­lung bereit­ge­stellt. Die Mon­ta­ge muss durch einen kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur erfolgen.

Schritt 3: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

Spä­tes­tens eine Woche vor der geplan­ten Inbe­trieb­set­zung der Erzeu­gungs­an­la­ge und/oder des Spei­chers über­gibt der Anla­gen­er­rich­ter dem Netz­be­trei­ber den fer­tig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag (For­mu­lar Auf­trag zur Inbe­trieb­set­zung nach §14 NAV).

Die Abnah­me vor Ort erfolgt gemein­sam mit dem Anla­gen­be­trei­ber, dem Errich­ter der Anla­ge sowie einem Mit­ar­bei­ter der Netz­ge­sell­schaft Gütersloh. 

Die Inbe­trieb­nah­me der Erzeu­gungs­an­la­ge erfolgt bis zu einer Leis­tung von 25 kWp i.d.R. aus­schließ­lich durch den Anla­gen­er­rich­ter mit­tels des E.8‑Formulars wel­ches zur Doku­men­ta­ti­on der Inbe­trieb­nah­me der Erzeu­gungs­an­la­ge bei uns ein­ge­reicht wer­den muss. 

Wir als Netz­be­trei­ber behal­ten uns vor, in Aus­nah­me­fäl­len die Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme der Anla­ge in unse­rer Anwe­sen­heit durchzuführen. 

Da bei Anla­gen >25 kWp eine fern­ge­steu­er­te Redu­zie­rung der Ein­spei­se­leis­tung nach §9 EEG vor­ge­schrie­ben ist, muss in unse­rem Netz­ge­biet der Netz­be­trei­ber zur Über­prü­fung die­ser Anla­gen vor Ort anwe­send sein. Dies kann nach dem Ein­rei­chen des “Auf­trags zur Inbe­trieb­set­zung nach §14 NAV” tele­fo­nisch ver­ein­bart werden. 

Schritt 4: Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Die Regis­trie­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge muss inner­halb eines Monats nach Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge beim Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter erfol­gen.

Bei einer ver­spä­te­ten Regis­trie­rung erlischt der Ver­gü­tungs­an­spruch für den erzeug­ten Strom bis zur Registrierung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Regis­trie­rung der Erzeu­gungs­an­la­ge beim Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter erhal­ten Sie hier.

Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bun­des­netz­agen­tur ist das zen­tra­le Regis­ter für alle Strom­erzeu­gungs­an­la­gen sowie für alle Strom­spei­cher in Deutschland. 

Als Betrei­ber einer Strom­erzeu­gungs­an­la­ge / eines Spei­chers sind Anla­gen­be­trei­ber seit dem 31. Janu­ar 2019 gesetz­lich ver­pflich­tet, sich im Web­por­tal des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters (MaStR) zu regis­trie­ren — unab­hän­gig davon, ob die Anla­ge bereits in einem frü­he­ren Regis­ter regis­triert wur­de oder nicht.

Das neue Por­tal zur Anmel­dung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Wich­tig für Sie als Anla­gen­be­trei­ber:
Damit die Zah­lun­gen (Ein­spei­se­ver­gü­tung, För­de­rung, Markt­prä­mie, Zuschlä­ge) nach EEG oder KWKG auch zukünf­tig ohne Abzü­ge aus­be­zahlt wer­den kön­nen, ist es not­wen­dig, dass die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Fris­ten für die Regis­trie­rung ein­ge­hal­ten werden:

  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die vor dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gegan­gen ist, dann gilt eine zwei­jäh­ri­ge Frist für die Regis­trie­rung im MaStR (bis Janu­ar 2021).
  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die nach dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegan­gen ist, muss die Regis­trie­rung im MaStR einen Monat nach der Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge erfolgt sein.

Allgemeine Fragen zu Erzeugungsanlagen

Name

Informationen

Telefon

05241 / 82 - 3800

Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Netzvertrieb
Berliner Straße 260
33330 Gütersloh

Störungsannahme 24h

Trotz der hohen Sicherheit und Versorgungsqualität in unserem Netzgebiet kann es zu einer Störung kommen.

Der Entstörungsdienst der Netzgesellschaft Gütersloh ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Hier finden Sie alle Störungsnummern auf einen Blick:

0800 - 03300 20

Gas & Wasser

0800 - 03300 10

Verkehrssignalanlagen

0800 - 03300 10

Straßenbeleuchtung