Summenleistung bis 270 kW
Erzeugungseinheiten, die neu errichtet werden oder in einer bestehenden Anlage erweitert/geändert werden und zusammen eine Erzeugungsanlage mit einem PAmax < 270 kW am gemeinsamen Netzanschlusspunkt bilden, sind unabhängig von der Spannungsebene, an die die Erzeugungsanlage angeschlossen wird, nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR‑N 4105:2018–11 auszuführen.
Sonderfälle sowie die Kriterien bei Erweiterung und Änderung Ihrer Erzeugungsanlage entnehmen Sie bitte der VDE-Anwendungsregel.
Ihre Anmeldung in wenigen Schritten:
Schritt 1A: Anmeldung Erzeugungsanlage
Unterlagen für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung bei der Netzgesellschaft Gütersloh einreichen:
- Formular E.1 Antragstellung
- Formular E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- Formular E.3 Datenblatt Speicher
- Messkonzept
- abweichendes Messkonzept inkl. Mess- und Schutzeinrichtung
(einpolige Darstellung ab Netzanschluss mit bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen)
- abweichendes Messkonzept inkl. Mess- und Schutzeinrichtung
- Einheitenzertifikat für Wechselrichter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
- Einheitenzertifikat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
- Lageplan hier
- mit Bezeichnung,
- Grenzen,
- Schraffierung der geplanten Bebauungsfläche
- Datenblatt Wechselrichter (Herstellerunterlagen)
- Datenblatt Speicher (Herstellerunterlagen)
- ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
Schritt 1B: Anmeldung/Nachrüstung Stromspeicher oder Batteriespeicher und Inbetriebnahme
Unterlagen für die Anmeldung eines Speichers
Für die Anmeldung Ihres Speichers müssen Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung bei der Netzgesellschaft Gütersloh einreichen:
- Formular E.1 Antragstellung
- Formular E.3 Datenblatt Speicher
- Messkonzept
- abweichendes Messkonzept inkl. Mess- und Schutzeinrichtung (einpolige Darstellung ab Netzanschluss mit bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen)
- Einheitenzertifikat für Wechselrichter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
- Einheitenzertifikat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
- Datenblatt Wechselrichter (Herstellerunterlagen)
- Datenblatt Speicher (Herstellerunterlagen)
- ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
Inbetriebnahme des Speichers
Nach Anmeldung des Speichers (ohne Netzeinspeisung) reichen Sie das Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher zur Inbetriebnahme vollständig ausgefüllt bei uns ein.
Bei Anmeldung eines Speichers mit Netzeinspeisung ist eine Einspeisezusage vor der Inbetriebnahme zwingend erforderlich.
Schritt 2: Prüfung des Netzanschlusses und Netzanschlusszusage
Die Netzanschlussprüfung erfolgt durch den Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Anschlussgesuchs inkl. der Netzanschlussprüfung erst nach Vorliegen der vollständigen und konsistenten Anmeldeunterlagen erfolgen kann.
Nach der Netzanschlussprüfung erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Einspeisezusage an den Anlagenbetreiber. Eine Beauftragung für das Einspeisemanagement (Rundsteuerempfänger oder Fernwirkanlage) wird der Einspeisezusage beigefügt. Der Rundsteuerempfänger bzw. die Fernwirkanlage wird bei Beauftragung konfiguriert und zur Abholung bereitgestellt. Die Montage muss durch einen konzessionierten Installateur erfolgen.
Schritt 3: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag (Formular Auftrag zur Inbetriebsetzung nach §14 NAV).
Die Abnahme vor Ort erfolgt gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber, dem Errichter der Anlage sowie einem Mitarbeiter der Netzgesellschaft Gütersloh.
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgt bis zu einer Leistung von 25 kWp i.d.R. ausschließlich durch den Anlagenerrichter mittels des E.8‑Formulars welches zur Dokumentation der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage bei uns eingereicht werden muss.
Wir als Netzbetreiber behalten uns vor, in Ausnahmefällen die Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme der Anlage in unserer Anwesenheit durchzuführen.
Da bei Anlagen >25 kWp eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach §9 EEG vorgeschrieben ist, muss in unserem Netzgebiet der Netzbetreiber zur Überprüfung dieser Anlagen vor Ort anwesend sein. Dies kann nach dem Einreichen des “Auftrags zur Inbetriebsetzung nach §14 NAV” telefonisch vereinbart werden.
Schritt 4: Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
Weitere Informationen zur Registrierung der Erzeugungsanlage beim Marktstammdatenregister erhalten Sie hier.
Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland.
Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage / eines Speichers sind Anlagenbetreiber seit dem 31. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, sich im Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) zu registrieren — unabhängig davon, ob die Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Das neue Portal zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Wichtig für Sie als Anlagenbetreiber:
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG auch zukünftig ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden:
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
- Kontaktieren Sie uns!
Wichtige Dokumente auf dieser Seite
Formulare VDE-AR‑N 4105 im Download Center (unter der Rubrik “Formulare” — “Strom”)
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Gesetze
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