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Fra­gen und Antworten

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 Messstellenbetrieb

Was kostet mich der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist kostenlos. 

Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?

Der genaue Stand­ort des Anschlus­ses soll­te zwi­schen Bau­herrn und der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh abge­spro­chen wer­den. Set­zen Sie sich hier­zu recht­zei­tig mit uns in Ver­bin­dung. Ansprech­part­ner

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?

Der Betrei­ber hat die Mög­lich­keit sei­ne steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen und das gewünsch­te Modul im Zuge eines Netz­an­schluss­an­tra­ges in unserm Netz­an­schluss­por­tal aus­zu­wäh­len. Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen bei Bestands­an­la­gen kön­nen Sie über unse­re Mail­adres­se: iauftrag@netze-gt.de anmel­den und/oder abmel­den, den Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag anhän­gen und uns dort auch das gewünsch­te Modul für die Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung mitteilen. 

 Wasserstoff

Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?

Es muss zwi­schen tech­ni­scher Eig­nung der Anschluss­lei­tung und dem Umstell­pro­zess beim jewei­li­gen Kun­den unter­schie­den wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wird die Was­ser­stoff­taug­lich­keit des bestehen­den Netz­an­schlus­ses recht­zei­tig sicherstellen. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser? 

Den Wand­ein­bau­rah­men für Ihren Netz­an­schluss Strom kön­nen Sie direkt bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh, Ber­li­ner Stra­ße 260, auf Rech­nung abho­len. Die Mon­ta­ge des Wand­ein­bau­rah­mens erfolgt bau­seits. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier. 

 Wasserstoff

Wie verhält sich Wasserstoff im Vergleich zu Methan hinsichtlich der Verbrennungsparameter?

Was­ser­stoff hat einen gerin­ge­ren Brenn­wert im Ver­gleich zu Methan (Ver­hält­nis 1:3). Dar­aus ergibt sich auch ein gerin­ge­rer Wob­be-Index. Eben­so sinkt der Min­dest-Sau­er­stoff­be­darf, wobei die Brenn­ge­schwin­dig­keit und die adia­ba­te Ver­bren­nungs­tem­pe­ra­tur stei­gen. Im Ergeb­nis muss die Dich­te­re­duk­ti­on zur Sicher­stel­lung einer gleich­blei­ben­den Ener­gie-Men­ge durch eine höhe­re Fließ­ge­schwin­dig­keit aus­ge­gli­chen werden. 

 Wasserstoff

Brauche ich für die Wasserstoff(H2)-Nutzung ein neues Heizgerät?

In der Regel sind Bestands­ge­rä­te für den Betrieb mit 20% bzw. 100 Vol-% Was­ser­stoff nicht geeig­net. Bei anste­hen­den Ersatz­in­ves­ti­tio­nen soll­te auf die H2-Rea­di­ness der Anla­gen und die Umstell­plä­ne des Netz­be­trei­bers geach­tet wer­den. Im Bereich der Stan­dard­pro­duk­te (Gas­brenn­wert-Ther­men) sind die der­zeit ver­füg­ba­ren Gerä­te 20% H2-rea­dy. Ab 2025 wer­den Heiz­ge­rä­te, die auf 100% Was­ser­stoff umge­rüs­tet wer­den kön­nen, flä­chen­de­ckend am Markt ver­füg­bar sein. Die Was­ser­stoff­eig­nung und Über­prü­fung der Her­stel­ler­vor­ga­ben kann von Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men durch­ge­führt wer­den. Eine spe­zi­fi­sche Anla­gen­aus­kunft kann vom Her­stel­ler und Anla­gen­bau­er getrof­fen werden. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Kosten entstehen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Für den Betrieb der not­wen­di­gen Mess- sowie Steue­rungs­ein­rich­tun­gen fal­len jähr­li­che Ent­gel­te an. Die­se ent­neh­men Sie bit­te dem aktu­el­len Preis­blatt des Mess­stel­len­be­trei­bers

 Netz-/Haus­an­schluss

Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?

Die Bear­bei­tung des Ein­gangs Ihrer Ange­bots­an­fra­ge dau­ert momen­tan sechs bis acht Wochen. Um die Pla­nung Ihres Netz­an­schlus­ses so ein­fach wie mög­lich zu machen, soll­ten Sie mög­lichst vor Bau­be­ginn die Ange­bots­an­fra­ge zur Her­stel­lung eines Netz­an­schluss für Strom und/oder Erd­gas und/oder Was­ser stel­len. Spre­chen Sie uns so früh wie mög­lich an. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?

Für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen mit einer elek­tri­schen Leis­tung ab 4,2 kW und einem Inbe­trieb­nah­me­da­tum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestands­schutz bis zum 31.12.2028. Die Betrei­ber der Anla­gen kön­nen aber den­noch frei­wil­lig in die Neu­re­ge­lung § 14a wech­seln, um von dem redu­zier­ten Netz­ent­gel­ten zu profitieren.