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 Messstellenbetrieb

Wie lange dauert der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel dau­ert ca. 20 Minuten. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?

Im Gegen­zug für die Ver­pflich­tung zur Steu­er­bar­keit der SteuVE durch den Netz­be­trei­ber pro­fi­tie­ren die Betrei­ber der SteuVE von einer Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung, die sie über ihren Strom­lie­fe­ran­ten erhal­ten. Grund­sätz­lich ste­hen drei Modu­le zur Auswahl: 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
Pau­scha­le Reduzierung (Stand­art-Vari­an­te) Ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Reduzierung Zeit­va­ria­bler Tarif
✓ Pau­scha­le Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Ver­brauch. ✓ Wech­sel in Modul 2 ist bei Vor­han­den­sein eines sepa­ra­ten Zäh­lers auf Antrag mög­lich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kom­bi­niert wer­den. ✓ Kein sepa­ra­ter Zäh­ler benötigt  ✓  Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts um 60 % pro kWh ✓ Ein sepa­ra­ter Zäh­ler wird benötigt  ✓  kann nur in Ver­bin­dung mit Modul 1 aus­ge­wählt wer­den ✓ für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Modul 3 wen­den Sie sich an Ihren Ener­gie­lie­fe­ran­ten. ✓ Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem wird benötigt. 
 Messstellenbetrieb

Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?

Die Eich­frist Ihres Strom­zäh­lers, Gas­zäh­lers oder Was­ser­zäh­lers ist abge­lau­fen und der jewei­li­ge Zäh­ler muss getauscht wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wech­selt die­se Zäh­ler unter­jäh­rig. Der Mon­teur der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat Sie nicht per­sön­lich ange­trof­fen oder Sie wol­len lie­ber einen Ter­min vereinbaren. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen nach Neu­re­ge­lung § 14a EnWG sind: 

  • Nicht öffent­li­che Lade­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge (Wall­bo­xen)
  • Wär­me­pum­pen­hei­zun­gen (incl. Zusatzheizsysteme)
  • Kli­ma­ge­rä­te zur Raumkühlung
  • Bat­te­rie­spei­cher
wenn diese 
  • an das Nie­der­span­nungs­netz ange­schlos­sen sind
  • eine elek­tri­sche Leis­tung von 4,2 kW und mehr beziehen
  • ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wurden
 Wasserstoff

Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?

Sobald Was­ser­stoff in aus­rei­chen­den Men­gen zur Ver­fü­gung steht, kann von einer preis­li­chen Anglei­chung der Ener­gie­trä­ger Erd­gas und Was­ser­stoff aus­ge­gan­gen wer­den. Gemäß aktu­el­ler Stu­di­en wird der Was­ser­stoff­preis 2035 für Haus­halts­kun­den und Indus­trie­kun­den in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh lie­gen. Eine wei­te­re Stu­die (Fron­tier Eco­no­mics im Auf­trag des DVGW) geht von Her­stell­kos­ten von grü­nem Was­ser­stoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer kli­ma­neu­tra­len Ener­gie­wirt­schaft ist davon aus­zu­ge­hen, dass poli­tisch Anrei­ze zum Umstieg auf kli­ma­neu­tra­le Alter­na­ti­ven geschaf­fen werden. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser? 

Den Wand­ein­bau­rah­men für Ihren Netz­an­schluss Strom kön­nen Sie direkt bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh, Ber­li­ner Stra­ße 260, auf Rech­nung abho­len. Die Mon­ta­ge des Wand­ein­bau­rah­mens erfolgt bau­seits. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?

Der Betrei­ber hat die Mög­lich­keit sei­ne steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen und das gewünsch­te Modul im Zuge eines Netz­an­schluss­an­tra­ges in unserm Netz­an­schluss­por­tal aus­zu­wäh­len. Steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen bei Bestands­an­la­gen kön­nen Sie über unse­re Mail­adres­se: iauftrag@netze-gt.de anmel­den und/oder abmel­den, den Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag anhän­gen und uns dort auch das gewünsch­te Modul für die Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung mitteilen. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?

Nein. Wenn die steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mit einer Netz­an­schluss­leis­tung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genom­men wird, fällt die­se unter die neue Rege­lung nach § 14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG).

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?

Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, ja. Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, nein. Für Bestands­an­la­gen besteht ein Bestand­schutz und die Über­gangs­frist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steu­er­bar­keit Ihrer Anlage/Ihres Gerä­tes her­ge­stellt wer­den. Die Teil­nah­me ist jedoch schon vor­her frei­wil­lig möglich. 

 Messstellenbetrieb

Was kostet mich der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist kostenlos.