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Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?
Die Eichfrist Ihres Stromzählers, Gaszählers oder Wasserzählers ist abgelaufen und der jeweilige Zähler muss getauscht werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wechselt diese Zähler unterjährig. Der Monteur der Netzgesellschaft Gütersloh hat Sie nicht persönlich angetroffen oder Sie wollen lieber einen Termin vereinbaren.
Welche Kosten entstehen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Für den Betrieb der notwendigen Mess- sowie Steuerungseinrichtungen fallen jährliche Entgelte an. Diese entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt des Messstellenbetreibers
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ja. Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, nein. Für Bestandsanlagen besteht ein Bestandschutz und die Übergangsfrist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steuerbarkeit Ihrer Anlage/Ihres Gerätes hergestellt werden. Die Teilnahme ist jedoch schon vorher freiwillig möglich.
Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?
Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a im Zusammenhang mit einer Neuanlage erhalten als Ausgleich hierfür ein reduziertes Netzentgelt. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur (mittels eines Inbetriebsetzungsauftrages) angezeigt werden. Betreiber von Bestandsanlagen können in die § 14a-Regelung wechseln und erhalten eine Reduktion der Netzentgelte. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur mittels Inbetriebsetzungsauftrag angezeigt werden.
Was ist ein Turnuswechsel?
Strom‑, Gas- und Wasserzähler unterliegen der Eichverordnung (als Unterverordnung des Messstellenbetriebsgesetzes). Demnach müssen Ferraris-Stromzähler alle 16 Jahre, elektronische Stromzähler alle 8 Jahre, Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre im Turnus gewechselt werden. Nähere Informationen erhalten sie auch hier
Welche Kosten entstehen für die Anpassung des Netzanschlusses und der Kundenanlage auf Wasserstoff (H2)?
Wir als Netzbetreiber verantworten die Anpassung des Netzanschlusses auf 100%-H2-Tauglichkeit. Für RLM-Kunden ergeben sich keine Anpassungskosten für den Netzanschluss. Die Kundenanlage (ab Hauptabsperreinrichtung) ist vom Anschlussnutzer auf H2-Nutzung umzustellen und individuell nach Anlage zu betrachten.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
