Hier werden Sie fündig!
Was bedeutet Steuerbarkeit meiner Anlage durch den Netzbetreiber und wann erfolgt eine Steuerung?
Die Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a wird erreicht durch den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) sowie einer Steuerbox. Diese Technik ermöglicht eine Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Gerät und einer Steuerung durch diesen. Unter bestimmten Voraussetzungen (bei akuter Überlastung des Stromnetzes, Vermeidung) kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW begrenzen oder reduzieren. Die zeitliche Begrenzung der Reduzierung gilt nur für die Dauer der akuten Überlastung, maximal für 2 Stunden pro Tag.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ja. Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, nein. Für Bestandsanlagen besteht ein Bestandschutz und die Übergangsfrist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steuerbarkeit Ihrer Anlage/Ihres Gerätes hergestellt werden. Die Teilnahme ist jedoch schon vorher freiwillig möglich.
Wie verhält sich Wasserstoff im Vergleich zu Methan hinsichtlich der Verbrennungsparameter?
Wasserstoff hat einen geringeren Brennwert im Vergleich zu Methan (Verhältnis 1:3). Daraus ergibt sich auch ein geringerer Wobbe-Index. Ebenso sinkt der Mindest-Sauerstoffbedarf, wobei die Brenngeschwindigkeit und die adiabate Verbrennungstemperatur steigen. Im Ergebnis muss die Dichtereduktion zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Energie-Menge durch eine höhere Fließgeschwindigkeit ausgeglichen werden.
Wie lange bekomme ich noch Gas?
Der Betrieb von Gasverteilnetzen mit Erdgas wird nach 2045 nicht mehr möglich sein. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verbindlich vorgegeben. Für das Erreichen dieser Zielsetzung und der damit verbundenen Klimaschutzziele ist der klimafreundliche Energieträger Wasserstoff von entscheidender Bedeutung. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes werden für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Die Wärmepläne sollen aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder über Wasserstoffnetze erfolgen kann.
Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?
Die Eichfrist Ihres Stromzählers, Gaszählers oder Wasserzählers ist abgelaufen und der jeweilige Zähler muss getauscht werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wechselt diese Zähler unterjährig. Der Monteur der Netzgesellschaft Gütersloh hat Sie nicht persönlich angetroffen oder Sie wollen lieber einen Termin vereinbaren.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?
Der genaue Standort des Anschlusses sollte zwischen Bauherrn und der Netzgesellschaft Gütersloh abgesprochen werden. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit uns in Verbindung. Ansprechpartner
