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Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?
Im Gegenzug für die Verpflichtung zur Steuerbarkeit der SteuVE durch den Netzbetreiber profitieren die Betreiber der SteuVE von einer Netzentgeltreduzierung, die sie über ihren Stromlieferanten erhalten. Grundsätzlich stehen drei Module zur Auswahl:
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 |
| Pauschale Reduzierung (Standart-Variante) | Verbrauchsabhängige Reduzierung | Zeitvariabler Tarif |
| ✓ Pauschale Reduzierung des Netzentgelts unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. ✓ Wechsel in Modul 2 ist bei Vorhandensein eines separaten Zählers auf Antrag möglich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kombiniert werden. ✓ Kein separater Zähler benötigt | ✓ Reduzierung des Netzentgelts um 60 % pro kWh ✓ Ein separater Zähler wird benötigt | ✓ kann nur in Verbindung mit Modul 1 ausgewählt werden ✓ für weitere Informationen zu Modul 3 wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. ✓ Ein intelligentes Messsystem wird benötigt. |
Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?
Der genaue Standort des Anschlusses sollte zwischen Bauherrn und der Netzgesellschaft Gütersloh abgesprochen werden. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit uns in Verbindung. Ansprechpartner
Was ist ein Turnuswechsel?
Strom‑, Gas- und Wasserzähler unterliegen der Eichverordnung (als Unterverordnung des Messstellenbetriebsgesetzes). Demnach müssen Ferraris-Stromzähler alle 16 Jahre, elektronische Stromzähler alle 8 Jahre, Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre im Turnus gewechselt werden. Nähere Informationen erhalten sie auch hier
Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Was bedeutet Steuerbarkeit meiner Anlage durch den Netzbetreiber und wann erfolgt eine Steuerung?
Die Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a wird erreicht durch den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) sowie einer Steuerbox. Diese Technik ermöglicht eine Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Gerät und einer Steuerung durch diesen. Unter bestimmten Voraussetzungen (bei akuter Überlastung des Stromnetzes, Vermeidung) kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW begrenzen oder reduzieren. Die zeitliche Begrenzung der Reduzierung gilt nur für die Dauer der akuten Überlastung, maximal für 2 Stunden pro Tag.
Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser?
Den Wandeinbaurahmen für Ihren Netzanschluss Strom können Sie direkt bei der Netzgesellschaft Gütersloh, Berliner Straße 260, auf Rechnung abholen. Die Montage des Wandeinbaurahmens erfolgt bauseits. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?
Die Eichfrist Ihres Stromzählers, Gaszählers oder Wasserzählers ist abgelaufen und der jeweilige Zähler muss getauscht werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wechselt diese Zähler unterjährig. Der Monteur der Netzgesellschaft Gütersloh hat Sie nicht persönlich angetroffen oder Sie wollen lieber einen Termin vereinbaren.
