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Fra­gen und Antworten

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 Wasserstoff

Wann wird Wasserstoff (H2) über das Gasnetz in Gütersloh angeboten werden?

Anhalts­punk­te zur zeit­li­chen Ver­füg­bar­keit des Was­ser­stoffs lie­fern die Umstell­zeit­punk­te gemäß unter­neh­mens­in­di­vi­du­el­lem Gas­netz­ge­biet­s­trans­for­ma­ti­ons­plan (GTP) sowie die Back­bone-Pla­nun­gen der Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber. Auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Netz­kun­den wird durch Prä­zi­sie­rung der Nach­fra­ge Ein­fluss auf das Ange­bot neh­men. Im Rah­men der aktu­el­len Pla­nun­gen für ein Was­ser­stoff-Start­netz ist eine Anbin­dung von Güters­loh an das H2-Fern­lei­tungs­netz in der ers­ten Aus­füh­rungs­pha­se möglich. 

 Wasserstoff

Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?

Es muss zwi­schen tech­ni­scher Eig­nung der Anschluss­lei­tung und dem Umstell­pro­zess beim jewei­li­gen Kun­den unter­schie­den wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wird die Was­ser­stoff­taug­lich­keit des bestehen­den Netz­an­schlus­ses recht­zei­tig sicherstellen. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?

Im Gegen­zug für die Ver­pflich­tung zur Steu­er­bar­keit der SteuVE durch den Netz­be­trei­ber pro­fi­tie­ren die Betrei­ber der SteuVE von einer Netz­ent­gelt­re­du­zie­rung, die sie über ihren Strom­lie­fe­ran­ten erhal­ten. Grund­sätz­lich ste­hen drei Modu­le zur Auswahl: 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
Pau­scha­le Reduzierung (Stand­art-Vari­an­te) Ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Reduzierung Zeit­va­ria­bler Tarif
✓ Pau­scha­le Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Ver­brauch. ✓ Wech­sel in Modul 2 ist bei Vor­han­den­sein eines sepa­ra­ten Zäh­lers auf Antrag mög­lich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kom­bi­niert wer­den. ✓ Kein sepa­ra­ter Zäh­ler benötigt  ✓  Redu­zie­rung des Netz­ent­gelts um 60 % pro kWh ✓ Ein sepa­ra­ter Zäh­ler wird benötigt  ✓  kann nur in Ver­bin­dung mit Modul 1 aus­ge­wählt wer­den ✓ für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Modul 3 wen­den Sie sich an Ihren Ener­gie­lie­fe­ran­ten. ✓ Ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem wird benötigt. 
 Messstellenbetrieb

Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?

Wenn unser Mon­teur Sie nicht ange­trof­fen hat hin­ter­lässt er eine Kar­te “Wich­ti­ge Mit­tei­lung” in Ihrem Brief­kas­ten. Sie kön­nen tele­fo­nisch (05241 82–2589 oder ‑2697) oder per E‑Mail (turnuswechsel@netze-gt.de) einen Ter­min zum Zäh­ler­wech­sel Tur­nus vereinbaren. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?

Bestands­an­la­gen ohne Ver­ein­ba­rung zur Steue­rung durch den Netz­be­trei­ber blei­ben dau­er­haft von der Neu­re­ge­lung § 14a EnWG aus­ge­nom­men. Es besteht jedoch die Mög­lich­keit, in die neue Rege­lung zu wech­seln. Ob Ihre Anla­ge einen bestehen­den §14a-Ver­trag hat, kön­nen Sie Ihrem Strom­lie­fer­ver­trag entnehmen. 

 Messstellenbetrieb

Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?

Im Ver­sor­gungs­netz befin­det sich ein bestimm­ter Typ eines Strom­zäh­lers, bei dem die Eich­gül­tig­keit abläuft. Es wird nun die Gesamt­an­zahl die­ses Strom­zäh­ler­typs ermit­telt, die im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind. Aus die­sen Zäh­lern wird eine vor­ge­schrie­be­ne Anzahl ermit­telt und in einem Los­ver­fah­ren aus­ge­wählt, die für eine Über­prü­fung aus­ge­wech­selt wer­den müs­sen. Die aus­ge­wech­sel­ten Zäh­ler wer­den von einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le nach fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en über­prüft. Sind die­se Zäh­ler ohne Män­gel, erhal­ten die Zäh­ler, die noch im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind, eine Ver­län­ge­rung der Eich­gül­tig­keit. Soll­ten die aus­ge­bau­ten Zäh­ler die Prü­fung nicht bestehen, wer­den die rest­li­chen Zäh­ler eben­falls ausgewechselt. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?

Nein. Wenn die steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mit einer Netz­an­schluss­leis­tung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genom­men wird, fällt die­se unter die neue Rege­lung nach § 14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG).

 Netz-/Haus­an­schluss

Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser? 

Den Wand­ein­bau­rah­men für Ihren Netz­an­schluss Strom kön­nen Sie direkt bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh, Ber­li­ner Stra­ße 260, auf Rech­nung abho­len. Die Mon­ta­ge des Wand­ein­bau­rah­mens erfolgt bau­seits. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier. 

 Wasserstoff

Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?

Sobald Was­ser­stoff in aus­rei­chen­den Men­gen zur Ver­fü­gung steht, kann von einer preis­li­chen Anglei­chung der Ener­gie­trä­ger Erd­gas und Was­ser­stoff aus­ge­gan­gen wer­den. Gemäß aktu­el­ler Stu­di­en wird der Was­ser­stoff­preis 2035 für Haus­halts­kun­den und Indus­trie­kun­den in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh lie­gen. Eine wei­te­re Stu­die (Fron­tier Eco­no­mics im Auf­trag des DVGW) geht von Her­stell­kos­ten von grü­nem Was­ser­stoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer kli­ma­neu­tra­len Ener­gie­wirt­schaft ist davon aus­zu­ge­hen, dass poli­tisch Anrei­ze zum Umstieg auf kli­ma­neu­tra­le Alter­na­ti­ven geschaf­fen werden. 

Wo wird der Netzanschluss im Gebäude installiert?

Der genaue Stand­ort des Anschlus­ses soll­te zwi­schen Bau­herrn und der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh abge­spro­chen wer­den. Set­zen Sie sich hier­zu recht­zei­tig mit uns in Ver­bin­dung. Ansprech­part­ner