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Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2024 gilt ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Die Betreiber der Anlagen können aber dennoch freiwillig in die Neuregelung § 14a wechseln, um von dem reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?
Im Gegenzug für die Verpflichtung zur Steuerbarkeit der SteuVE durch den Netzbetreiber profitieren die Betreiber der SteuVE von einer Netzentgeltreduzierung, die sie über ihren Stromlieferanten erhalten. Grundsätzlich stehen drei Module zur Auswahl:
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 |
| Pauschale Reduzierung (Standart-Variante) | Verbrauchsabhängige Reduzierung | Zeitvariabler Tarif |
| ✓ Pauschale Reduzierung des Netzentgelts unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. ✓ Wechsel in Modul 2 ist bei Vorhandensein eines separaten Zählers auf Antrag möglich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kombiniert werden. ✓ Kein separater Zähler benötigt | ✓ Reduzierung des Netzentgelts um 60 % pro kWh ✓ Ein separater Zähler wird benötigt | ✓ kann nur in Verbindung mit Modul 1 ausgewählt werden ✓ für weitere Informationen zu Modul 3 wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. ✓ Ein intelligentes Messsystem wird benötigt. |
Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Wie lange bekomme ich noch Gas?
Der Betrieb von Gasverteilnetzen mit Erdgas wird nach 2045 nicht mehr möglich sein. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verbindlich vorgegeben. Für das Erreichen dieser Zielsetzung und der damit verbundenen Klimaschutzziele ist der klimafreundliche Energieträger Wasserstoff von entscheidender Bedeutung. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes werden für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Die Wärmepläne sollen aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder über Wasserstoffnetze erfolgen kann.
Kann ich mich als Anschlussnehmer auf den Einsatz von Wasserstoff (H2) vorbereiten?
Im Austausch des Anschlussnutzers mit dem Anlagen-Hersteller kann geprüft werden, ob derzeitig gasbetriebene Anlagen für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind und welche Anpassungen zu planen und umzusetzen sind. Die kundeneigene Gasverteilung ist für alle Anlagenteile auf H2‑Tauglichkeit zu prüfen.
