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Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?
Sobald Wasserstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, kann von einer preislichen Angleichung der Energieträger Erdgas und Wasserstoff ausgegangen werden. Gemäß aktueller Studien wird der Wasserstoffpreis 2035 für Haushaltskunden und Industriekunden in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh liegen. Eine weitere Studie (Frontier Economics im Auftrag des DVGW) geht von Herstellkosten von grünem Wasserstoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer klimaneutralen Energiewirtschaft ist davon auszugehen, dass politisch Anreize zum Umstieg auf klimaneutrale Alternativen geschaffen werden.
Was bedeutet Steuerbarkeit meiner Anlage durch den Netzbetreiber und wann erfolgt eine Steuerung?
Die Steuerbarkeit eines Gerätes nach § 14a wird erreicht durch den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) sowie einer Steuerbox. Diese Technik ermöglicht eine Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Gerät und einer Steuerung durch diesen. Unter bestimmten Voraussetzungen (bei akuter Überlastung des Stromnetzes, Vermeidung) kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW begrenzen oder reduzieren. Die zeitliche Begrenzung der Reduzierung gilt nur für die Dauer der akuten Überlastung, maximal für 2 Stunden pro Tag.
Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?
Der Betreiber hat die Möglichkeit seine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und das gewünschte Modul im Zuge eines Netzanschlussantrages in unserm Netzanschlussportal auszuwählen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bestandsanlagen können Sie über unsere Mailadresse: iauftrag@netze-gt.de anmelden und/oder abmelden, den Inbetriebsetzungsauftrag anhängen und uns dort auch das gewünschte Modul für die Netzentgeltreduzierung mitteilen.
Welche Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG gibt es?
Im Gegenzug für die Verpflichtung zur Steuerbarkeit der SteuVE durch den Netzbetreiber profitieren die Betreiber der SteuVE von einer Netzentgeltreduzierung, die sie über ihren Stromlieferanten erhalten. Grundsätzlich stehen drei Module zur Auswahl:
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 |
| Pauschale Reduzierung (Standart-Variante) | Verbrauchsabhängige Reduzierung | Zeitvariabler Tarif |
| ✓ Pauschale Reduzierung des Netzentgelts unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. ✓ Wechsel in Modul 2 ist bei Vorhandensein eines separaten Zählers auf Antrag möglich. ✓ Modul 1 kann mit Modul 3 kombiniert werden. ✓ Kein separater Zähler benötigt | ✓ Reduzierung des Netzentgelts um 60 % pro kWh ✓ Ein separater Zähler wird benötigt | ✓ kann nur in Verbindung mit Modul 1 ausgewählt werden ✓ für weitere Informationen zu Modul 3 wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. ✓ Ein intelligentes Messsystem wird benötigt. |
Ist es möglich, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.04.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?
Die Bearbeitung des Eingangs Ihrer Angebotsanfrage dauert momentan sechs bis acht Wochen. Um die Planung Ihres Netzanschlusses so einfach wie möglich zu machen, sollten Sie möglichst vor Baubeginn die Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschluss für Strom und/oder Erdgas und/oder Wasser stellen. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Wie lange bekomme ich noch Gas?
Der Betrieb von Gasverteilnetzen mit Erdgas wird nach 2045 nicht mehr möglich sein. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verbindlich vorgegeben. Für das Erreichen dieser Zielsetzung und der damit verbundenen Klimaschutzziele ist der klimafreundliche Energieträger Wasserstoff von entscheidender Bedeutung. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes werden für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Die Wärmepläne sollen aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder über Wasserstoffnetze erfolgen kann.
Wo erhalte ich für meinen Netzanschluss Strom einen Wandeinbaurahmen und welche Maße hat dieser?
Den Wandeinbaurahmen für Ihren Netzanschluss Strom können Sie direkt bei der Netzgesellschaft Gütersloh, Berliner Straße 260, auf Rechnung abholen. Die Montage des Wandeinbaurahmens erfolgt bauseits. Weitere Informationen finden Sie hier.
