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Fra­gen und Antworten

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 Messstellenbetrieb

Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?

Im Ver­sor­gungs­netz befin­det sich ein bestimm­ter Typ eines Strom­zäh­lers, bei dem die Eich­gül­tig­keit abläuft. Es wird nun die Gesamt­an­zahl die­ses Strom­zäh­ler­typs ermit­telt, die im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind. Aus die­sen Zäh­lern wird eine vor­ge­schrie­be­ne Anzahl ermit­telt und in einem Los­ver­fah­ren aus­ge­wählt, die für eine Über­prü­fung aus­ge­wech­selt wer­den müs­sen. Die aus­ge­wech­sel­ten Zäh­ler wer­den von einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le nach fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en über­prüft. Sind die­se Zäh­ler ohne Män­gel, erhal­ten die Zäh­ler, die noch im Ver­sor­gungs­netz ein­ge­baut sind, eine Ver­län­ge­rung der Eich­gül­tig­keit. Soll­ten die aus­ge­bau­ten Zäh­ler die Prü­fung nicht bestehen, wer­den die rest­li­chen Zäh­ler eben­falls ausgewechselt. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Wann muss ich eine Angebotsanfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses stellen?

Die Bear­bei­tung des Ein­gangs Ihrer Ange­bots­an­fra­ge dau­ert momen­tan sechs bis acht Wochen. Um die Pla­nung Ihres Netz­an­schlus­ses so ein­fach wie mög­lich zu machen, soll­ten Sie mög­lichst vor Bau­be­ginn die Ange­bots­an­fra­ge zur Her­stel­lung eines Netz­an­schluss für Strom und/oder Erd­gas und/oder Was­ser stel­len. Spre­chen Sie uns so früh wie mög­lich an. 

 Wasserstoff

Wieviel wird der Wasserstoff (H2) in Zukunft kosten?

Sobald Was­ser­stoff in aus­rei­chen­den Men­gen zur Ver­fü­gung steht, kann von einer preis­li­chen Anglei­chung der Ener­gie­trä­ger Erd­gas und Was­ser­stoff aus­ge­gan­gen wer­den. Gemäß aktu­el­ler Stu­di­en wird der Was­ser­stoff­preis 2035 für Haus­halts­kun­den und Indus­trie­kun­den in einem Bereich von 9 bis 14,5 ct/kWh lie­gen. Eine wei­te­re Stu­die (Fron­tier Eco­no­mics im Auf­trag des DVGW) geht von Her­stell­kos­ten von grü­nem Was­ser­stoff im Jahr 2045 von 5 bis 7 ct/kWh aus. In einer kli­ma­neu­tra­len Ener­gie­wirt­schaft ist davon aus­zu­ge­hen, dass poli­tisch Anrei­ze zum Umstieg auf kli­ma­neu­tra­le Alter­na­ti­ven geschaf­fen werden. 

 Messstellenbetrieb

Wie lange dauert der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel dau­ert ca. 20 Minuten. 

 Messstellenbetrieb

Ich habe eine Karte “Wichtige Mitteilung” von der Netzgesellschaft Gütersloh im Briefkasten gefunden. Warum?

Die Eich­frist Ihres Strom­zäh­lers, Gas­zäh­lers oder Was­ser­zäh­lers ist abge­lau­fen und der jewei­li­ge Zäh­ler muss getauscht wer­den. Die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh wech­selt die­se Zäh­ler unter­jäh­rig. Der Mon­teur der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh hat Sie nicht per­sön­lich ange­trof­fen oder Sie wol­len lie­ber einen Ter­min vereinbaren. 

 Wasserstoff

Wann wird Wasserstoff (H2) über das Gasnetz in Gütersloh angeboten werden?

Anhalts­punk­te zur zeit­li­chen Ver­füg­bar­keit des Was­ser­stoffs lie­fern die Umstell­zeit­punk­te gemäß unter­neh­mens­in­di­vi­du­el­lem Gas­netz­ge­biet­s­trans­for­ma­ti­ons­plan (GTP) sowie die Back­bone-Pla­nun­gen der Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber. Auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Netz­kun­den wird durch Prä­zi­sie­rung der Nach­fra­ge Ein­fluss auf das Ange­bot neh­men. Im Rah­men der aktu­el­len Pla­nun­gen für ein Was­ser­stoff-Start­netz ist eine Anbin­dung von Güters­loh an das H2-Fern­lei­tungs­netz in der ers­ten Aus­füh­rungs­pha­se möglich. 

 Messstellenbetrieb

Was kostet mich der turnusmäßige Zählerwechsel?

Der tur­nus­mä­ßi­ge Zäh­ler­wech­sel ist kostenlos. 

 §14 a Steu­er­ba­re Verbrauchseinrichtungen

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?

Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, ja. Wenn Ihre steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung mehr als  4,2 kW Leis­tung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genom­men wur­de, nein. Für Bestands­an­la­gen besteht ein Bestand­schutz und die Über­gangs­frist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steu­er­bar­keit Ihrer Anlage/Ihres Gerä­tes her­ge­stellt wer­den. Die Teil­nah­me ist jedoch schon vor­her frei­wil­lig möglich. 

 Netz-/Haus­an­schluss

Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

Ein Bau­kos­ten­zu­schuss, abge­kürzt BKZ, ist der antei­li­ge Kos­ten­bei­trag des Kun­den für das vor­ge­la­ger­te Netz, wel­ches die Netz­ge­sell­schaft Güters­loh dem Kun­den zur Ver­fü­gung stellt. 

 Messstellenbetrieb

Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?

Wenn unser Mon­teur Sie nicht ange­trof­fen hat hin­ter­lässt er eine Kar­te “Wich­ti­ge Mit­tei­lung” in Ihrem Brief­kas­ten. Sie kön­nen tele­fo­nisch (05241 82–2589 oder ‑2697) oder per E‑Mail (turnuswechsel@netze-gt.de) einen Ter­min zum Zäh­ler­wech­sel Tur­nus vereinbaren.