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Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von der Neuregelung § 14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Wie kann ich einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren?
Wenn unser Mitarbeiter Sie nicht angetroffen hat, hinterlässt er eine Karte “Wichtige Mitteilung” in Ihrem Briefkasten. Sie können telefonisch über die Rufnummer 05241 82–3800 (Auswahl 5) oder per E‑Mail an MSB-Termine@netze-gt.de einen Termin zum Zählerwechsel Turnus vereinbaren.
Brauche ich für die Wasserstoff(H2)-Nutzung ein neues Heizgerät?
In der Regel sind Bestandsgeräte für den Betrieb mit 20% bzw. 100 Vol-% Wasserstoff nicht geeignet. Bei anstehenden Ersatzinvestitionen sollte auf die H2-Readiness der Anlagen und die Umstellpläne des Netzbetreibers geachtet werden. Im Bereich der Standardprodukte (Gasbrennwert-Thermen) sind die derzeit verfügbaren Geräte 20% H2-ready. Ab 2025 werden Heizgeräte, die auf 100% Wasserstoff umgerüstet werden können, flächendeckend am Markt verfügbar sein. Die Wasserstoffeignung und Überprüfung der Herstellervorgaben kann von Installationsunternehmen durchgeführt werden. Eine spezifische Anlagenauskunft kann vom Hersteller und Anlagenbauer getroffen werden.
Wie kann ich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten?
Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a im Zusammenhang mit einer Neuanlage erhalten als Ausgleich hierfür ein reduziertes Netzentgelt. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur (mittels eines Inbetriebsetzungsauftrages) angezeigt werden. Betreiber von Bestandsanlagen können in die § 14a-Regelung wechseln und erhalten eine Reduktion der Netzentgelte. Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung hergestellt und von einem in unserem Netzgebiet konzessionierten Installateur mittels Inbetriebsetzungsauftrag angezeigt werden.
Was ist ein Turnuswechsel?
Strom‑, Gas- und Wasserzähler unterliegen der Eichverordnung (als Unterverordnung des Messstellenbetriebsgesetzes). Demnach müssen Ferraris-Stromzähler alle 16 Jahre, elektronische Stromzähler alle 8 Jahre, Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre im Turnus gewechselt werden. Nähere Informationen erhalten sie auch hier
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Neuregelung § 14a EnWG sind:
- Nicht öffentliche Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
- Wärmepumpenheizungen (incl. Zusatzheizsysteme)
- Klimageräte zur Raumkühlung
- Batteriespeicher
- an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind
- eine elektrische Leistung von 4,2 kW und mehr beziehen
- ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
Was verstehe ich unter einem Stichprobenwechsel?
Im Versorgungsnetz befindet sich ein bestimmter Typ eines Stromzählers, bei dem die Eichgültigkeit abläuft. Es wird nun die Gesamtanzahl dieses Stromzählertyps ermittelt, die im Versorgungsnetz eingebaut sind. Aus diesen Zählern wird eine vorgeschriebene Anzahl ermittelt und in einem Losverfahren ausgewählt, die für eine Überprüfung ausgewechselt werden müssen. Die ausgewechselten Zähler werden von einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach festgelegten Kriterien überprüft. Sind diese Zähler ohne Mängel, erhalten die Zähler, die noch im Versorgungsnetz eingebaut sind, eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Sollten die ausgebauten Zähler die Prüfung nicht bestehen, werden die restlichen Zähler ebenfalls ausgewechselt.
Wie kann ich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden / abmelden?
Der Betreiber hat die Möglichkeit seine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und das gewünschte Modul im Zuge eines Netzanschlussantrages in unserm Netzanschlussportal auszuwählen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bestandsanlagen können Sie über unsere Mailadresse: iauftrag@netze-gt.de anmelden und/oder abmelden, den Inbetriebsetzungsauftrag anhängen und uns dort auch das gewünschte Modul für die Netzentgeltreduzierung mitteilen.
Kann mein Netzanschluss für den Wasserstoff(H2)-Bezug genutzt werden?
Es muss zwischen technischer Eignung der Anschlussleitung und dem Umstellprozess beim jeweiligen Kunden unterschieden werden. Die Netzgesellschaft Gütersloh wird die Wasserstofftauglichkeit des bestehenden Netzanschlusses rechtzeitig sicherstellen.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat und ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ja. Wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung mehr als 4,2 kW Leistung hat aber vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, nein. Für Bestandsanlagen besteht ein Bestandschutz und die Übergangsfrist bis 31.12.2028. Erst danach muss eine Steuerbarkeit Ihrer Anlage/Ihres Gerätes hergestellt werden. Die Teilnahme ist jedoch schon vorher freiwillig möglich.
